Die Energiewende im Immobilienbereich ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Klimaneutralität. Allerdings geht es dabei nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern auch um wirtschaftliche Aspekte: Ein gut saniertes Gebäude steigt im Wert und senkt Energiekosten für selbstnutzende Eigentümer:innen und Mieter:innen. Wohnen im Eigentum setzt sich seit langem dafür ein, dass bei Gesetzesvorhaben, die die Energiewende im Gebäudesektor betreffen, die besonderen Aspekte von Wohnungseigentümergemeinschaften mitgedacht werden.
Verschiedene Gesetze regeln einzelne Aspekte der Energiewende im Immobiliensektor. Neben dem Wohnungseigentumsgesetz sind es beispielsweise das Gebäudemodernisierungsgesetz („Heizungsgesetz“), die Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) – Wohnen im Eigentum (WiE) hat zu mehreren Gesetzesänderungen Stellung genommen.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das der Bundestag am 10.7.2027 beschlossen hat, können Immobilieneigentümer:innen ihr Heizsystem wieder frei wählen. Das heißt, auch Öl und Gasheizungen können weiterhin eingebaut werden. Für diese gilt die „Bio-Treppe“. Allerdings ist unklar, wie sich die Kosten für das Heizen mit Öl und Gas langfristig entwickeln werden – unter anderem wegen möglicherweise steigender CO₂-Bepreisung und höherer Gasnetzentgelte. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist der Tausch der Heizung eine besondere Herausforderung, da die Entscheidungsfindung in WEGs deutlich langwieriger ist als bei Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern. In der Regel sind mehrere Beschlüsse notwendig. Zentrale Heizungsanlagen sind Gemeinschaftseigentum der WEG.
Generell ist für uns als Verbraucherschutzverband zudem folgendes besonders wichtig.
Zielgruppe der Wohnungseigentümer:innen berücksichtigen
Für die Energie- und Wärmewende ist es erforderlich, dass politische Entscheidungsträger der Bundesregierung eine gemeinsame Strategie für die Wohnungseigentümergemeinschaften und für die Wohnungseigentümer:innen entwickeln. Immer noch bleiben die Wohnungseigentümer:innen in vielen Gesetzen, Förderprogrammen und politischen Projekten mit ihren spezifischen Problemen außen vor.
Einige wichtige politische Vorhaben bringt WiE weiter voran:
Sanierungs-/Erhaltungs-/Finanzierungsplan für jede WEG
Derzeit ist die Sanierungsquote in WEGs gering, da es systembedingt für WEGs schwieriger ist, die notwendigen - zum Teil finanziell weitreichenden - Beschlüsse zu fassen. Außerdem fehlt es in vielen WEGs außerdem an einer strategischen Planung für den Erhalt und die Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, was häufig zu Sanierungsstau und unklarer Finanzierung führt. Eigentümer:innen haben oft keinen ausreichenden Überblick über den Gebäudezustand und anstehende Maßnahmen, während manche Verwaltungen den zusätzlichen Aufwand scheuen.
WiE fordert die verpflichtende Einführung eines umfassenden Sanierungs-, Erhaltungs- und Finanzierungsplans für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Im Gegensatz zu individuellen Sanierungsfahrplänen, die sich ausschließlich auf energetische Maßnahmen konzentrieren, soll dieser Plan alle notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen einbeziehen. Dadurch wird eine langfristige und nachhaltige Modernisierung sowie die finanzielle Absicherung aller erforderlichen Maßnahmen innerhalb der WEG gewährleistet.
Photovoltaik-Ausbau auf dem Dach
Die Installation von Steckersolargeräten („Balkonkraftwerke“) sowie die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung waren erste gute Schritte, um die Photovoltaik-Nutzung auf WEG-Dächern weiter zu fördern. Unsere Forderungen gehen aber darüber hinaus.
Wichtig ist aus Sicht von WiE, neben Steckersolargeräten auch größere PV-Anlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme in § 20 Wohnungseigentumsgesetz aufzunehmen. Diese könnten dann, wenn Wohnungseigentümer:innen die Installation einer solchen Anlage planen, nur noch aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Diese Regelung ist nicht nur, aber gerade auch für PV-betriebene Ladestationen für E-Autos und E-Bikes erforderlich.
Fernwärme
Aus Sicht von WiE ist zudem entscheidend, dass eine verlässliche kommunale Fernwärmeplanung stattfindet. Steht in WEGs die Entscheidung über einen Heizungstausch und den Wechsel von fossilen zu alternativen Energiequellen an, ist es wichtig, zu wissen, ob Fernwärme in der Region eine Option ist.
Des weiteren sind Anpassungen der Fernwärmeverordnung notwendig.
WiE fordert, dass bei einer Preisanpassung künftig in der Regel zur Hälfte die Kostenänderungen auf dem Wärmemarkt berücksichtigt werden müssen, und zur anderen Hälfte die Kosten des Fernwärmeversorgers. Da Fernwärmeversorger in ihrem Anschlussgebiet eine Monopolstellung haben, soll hierdurch verhindert werden, dass sich deren Preise nicht losgelöst vom allgemeinen Markt entwickeln.
Außerdem sollte ein Muster für eine Preisänderungsklausel in die Verordnung aufgenommen werden. Zudem sollen Verbraucher:innen besser vor Versorgungssperren geschützt werden und es sollte ein Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Preissteigerungen eingeführt werden, wenn der Preis um mindestens 20% steigt.