Achtung, WEGesetz-Reform trat am 1. Dezember 2020 in Kraft! Inhalte beziehen sich auf die "alte" Rechtslage laut WEGesetz 2007.

Frage: "Ich möchte eine Eigentumswohnung erwerben, die in der zweiten Etage liegt. Darüber ist ein nicht isolierter Dachboden. Wenn ich diese Wohnung erwerbe, kann ich dann dazu verpflichtet werden, den Dachstuhl darüber zu isolieren?"

 

WiE: "Bis zum Ende des Jahres 2011 mussten alle bislang ungedämmten oberen Geschossdecken in Wohngebäuden gedämmt sein. Alternativ ist auch die Dämmung des Dachs zulässig. Diese Vorschrift wird zwar in der Regel von den Behörden nicht überwacht, dennoch existiert sie. Allerdings sind das Dach bzw. die Geschossdecken Gemeinschaftseigentum. Wird hier modernisiert, sind die Kosten unter allen Eigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuteilen.

Sie sollten prüfen, weshalb die WEG bisher nicht aktiv geworden ist und die Dämmung nicht veranlasst hat. Gibt es wenig Interesse, in den Werterhalt und die Sanierung des Hauses zu investieren? Besteht hierüber vielleicht sogar Streit? Lassen Sie sich vor dem Kauf die Beschlusssammlung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen, damit Sie nach dem Kauf keine bösen Überraschungen erleben.

Kontrollieren Sie auch den restlichen Zustand des Hauses, an dem Sie Miteigentümer werden, sehr genau auf eventuell vorhandenen Sanierungsbedarf oder gar Instandhaltungsstaus. Prüfen Sie auch, ob eine angemessene Instandhaltungsrücklage vorhanden ist. Nur so können Sie kalkulieren, ob und welche Sonderumlagen für Reparaturen/Modernisierungen in den kommenden Jahren eventuell auf Sie zukommen - und diese bei Ihrer Kaufentscheidung und Finanzierung mit einplanen.

Lesen Sie vor dem Kauf auch unsere Ausführungen zum Prüfen der Teilungserklärung (kostenfreier PDF-Ratgeber, Download hier)."

 

1.9.2017