Gebrauchsanweisung für die Prüfung von Baubeschreibungen
Nach der Besichtigung mehrerer Musterhäuser und nach mehreren Verkaufsgesprächen werden Sie einen Stapel Baubeschreibungen in den Händen halten. Dies sind keine unverbindlichen Werbematerialien. Vielmehr soll die Bau- und Leistungsbeschreibung alle wichtigen Leistungen des Unternehmens sowie die beim Bauen zur Verwendung kommenden Baustoffe, -produkte und Ausstattungsmaterialien benennen und dokumentieren. Geändert und ergänzt um Sonderwünsche wird sie später Bestandteil des Bauvertrages.
Prüfung der Baubeschreibung auf Vollständigkeit
- Tragen Sie alle Unterlagen zusammen, die für die Ermittlung des Leistungsumfangs erforderlich sind wie die Baubeschreibung, den Vertragsentwurf (enthält häufig auch Hinwiese zu den Bauleistungen, ggf. technische Merkblätter, Grundrisse mit Flächenberechnungen, Schnitte).
Lassen Sie sich eine Liste darüber geben, welche Leistungen Sie zu erbringen, zu beantragen oder anderweitig in Auftrag zu geben haben, wie z.B. Bodengutachten, Fertigstellung des Bauantrags, Statik, Beantragung der Hausanschlüsse. - Prüfen Sie, welche Angaben gegebenenfalls in der Baubeschreibung unzureichend sind oder fehlen.
Beispiele: Es kommt vor, dass Ihnen zwar Angebote für schlüsselfertige Häuser vorliegen, die Baubeschreibung aber erst ab Oberkante Kellerdecke beginnt. Oder Anbieter von Selbstbauhäusern mit Ausbaupaketen auch schlüsselfertige Varianten anbieten, ohne allerdings ihre Baubeschreibung darauf abzustimmen.
Lassen Sie sich fehlende Unterlagen aushändigen und Angaben zu Materialien und Konstruktionsweisen, zu besonderen Qualitäten etc. vom Anbieter schriftlich geben. - Wärmeschutz und Heizungsanlage sind enorm wichtig. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss jeder Neubau den Niedrigstenergiehaus-Standard erfüllen. Der Niedrigstenergie-Gebäudestandard wird in § 10 GEG durch Verweis
- auf § 15 (Wohngebäude) bzw. § 18 (Nichtwohngebäude) hinsichtlich des Gesamtenergiebedarfes (§ 3 Abs. 1 Nr. 12 GEG),
- auf § 16 bzw. § 19 GEG hinsichtlich des baulichen Wärmeschutzes sowie
- auf die §§ 34–45 GEG hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien (§ 3 Abs. 2) bestimmt.
- Durch die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Neufassung des GEG wurde für Neubauten der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 % reduziert. Die Eigenschaften des Referenzgebäudes werden in Anlage 1 des GEG beschrieben.
- Für Neubauten hat der Hausanbieter ein Energiebedarfsausweis auszustellen und Ihnen zu übergeben.
- Lassen Sie sich die Energieeffizienz der Musterhäuser von einem unabhängigen Energieberater oder einer Energieberaterin erklären, auch welche KFW-Fördermittel es gibt.
Prüfung der Baubeschreibung zur Ermittlung der Gesamt-Baukosten
- Informieren Sie sich bei der Kommune, ob und wie das Grundstück bebaut werden darf. Gibt es Vorgaben im Bebauungsplan, an die Ihr Traumhaus angepasst werden muß und die zusätzliche Kosten verursachen?
Lassen Sie sich vom Grundstücksverkäufer und/oder Hausanbieter nach der Besichtigung schriftlich bestätigen, dass die Bodenbeschaffenheit keine besonderen Maßnahmen und damit zusätzliche Kosten erforderlich macht. Besondere Maßnahmen sind z.B. Hebeanlagen oder beim Kellerbau eine „weiße oder schwarze Wanne“ gegen drückendes Wasser. - Holen Sie Angebote für die Leistungen ein, die im Haus-Festpreis nicht enthalten sind. wie z.B. für die Erdarbeiten, die Gründung, für den Kellerbau oder die Bodenplatte.
Ermitteln Sie die Gesamt-Baukosten und rechnen Sie den Preis pro Quadratmeter Wohnfläche aus.
Prüfung der Qualität der Bauleistungen durch Experten
Haben Sie die Unterlagen und Daten vollständig zusammengestellt, dann lassen Sie diese von Wohnen im Eigentum überprüfen.
Wir werden Ihnen sagen können,
- ob Sie Zusatzkosten übersehen haben.
- wie gut der bauliche Wärmeschutz Ihres Hauses sein wird.
- ob die Heizungsanlage zukünftigen Anforderungen nach dem GEG entsprechen wird.
- wie gut der Schallschutz sein wird.
- ob der Feuchteschutz (Kellerabdichtung etc.) optimal ausgelegt ist.
- wie hoch die m2-Kosten sind (nur so können Sie Preisvergleiche anstellen).
-
welcher Preiskategorie die Ausstattungsmaterialien entsprechen (billig, mittleres Preisniveau, hochwertig).
Nähere Informationen zur Prüfung der Baubeschreibung durch unsere Experten finden Sie hier.