Förderprogramm für E-Mobilität – Antragstellung für WEGs noch bis 10. November

E-Mobilität Tiefgarage
freepik

Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr zum Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) in und an Mehrparteienhäusern läuft seit einigen Monaten. Es richtet sich neben Alleineigentümer:innen von Mehrparteienhäusern insbesondere auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Die Antragstellung für WEGs ist noch bis zum 10. November 2026 möglich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fördermittel.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern - und nimmt damit rund 9 Millionen private Stellplätze in den Blick. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Einreichung von Förderanträgen ist für WEGs bis zum 10. November 2026 möglich. Die Frist gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fördermittel.

Das Förderprogramm richtet sich unter anderem speziell an WEGs. Der Antrag kann auch ohne WEG-Beschluss gestellt werden - dieser kann nachgereicht werden. Wohnen im Eigentum hatte sich mit einem Schreiben an das BMV gewandt, um auf die Besonderheiten der WEGs hinzuweisen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderaufrufen finden Sie auch unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de.

Wer darf Förderanträge stellen?

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sowie einzelne Wohnungseigentümer:innen, die Mitglied einer WEG sind
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Übrigens: Antragsteller:innen müssen nicht zwingend selbst E-Auto-Fahrer sein. Möglicherweise ist ein Ausbau auch als wertsteigernde Maßnahme für Eigentümer:innen interessant, jenseits von der persönlichen Nutzung.

Hier finden Sie einen Quick Check zur Frage, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/quick-check/

Wie werden die Anträge bearbeitet?

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. 
  • Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt werden.
  • Mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus müssen elektrifiziert werden.

Was wird gefördert?

  • die Vorverkabelung,
  • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung,
  • der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen und
  • die technische Ausrüstung.

Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Leasingraten oder Mietkosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Die förderfähigen Gegenstände und Maßnahmen können durch den jeweiligen Förderaufruf eingeschränkt werden.

In welcher Höhe wird gefördert?

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Wie sollten WEGs vorgehen?

Sollte Ihre WEG einen Ausbau der E-Mobilität planen, sollten Sie sich einer Lösung schrittweise nähern: 

  • Ermitteln Sie gemeinsam, wie viele Stellplätze vorbereitet werden sollen (mindestens 20 Prozent bzw. 6 Stellplätze) und welche Lösungen infrage kommen (Vorverkabelung, ggf. Ladepunkte).
  • Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. Anbieter mit einem Angebot für Vorverkabelung und Ladepunkte. Angebote lösen noch keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus.
  • Beschließen Sie den Ausbau sowie die Kostenverteilung – wichtig: „vorbehaltlich der Förderzusage“.
  • Beantragen Sie die Förderung über das Förderportal. Ein WEG‑Beschluss kann nachgereicht werden – spätestens 6 Monate nach dem Erstbescheid.

Hinweis für vermietende Eigentümer:innen: Mieter:innen selbst sind nicht antragsberechtigt, da sich die Förderung ausschließlich an Eigentümer:innen richtet.

Was ist in WEGs mit mehreren Gebäuden zu beachten?

Im Rahmen des Förderprogramms bezeichnet ein „Objekt“ ein einzelnes Mehrparteienhaus, für das ein Förderantrag gestellt wird. Ein Objekt umfasst dabei:

  • das Mehrparteienhaus als Gebäude (überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, mindestens drei Wohneinheiten) und
  • alle diesem Mehrparteienhaus zugeordneten Stellplätze, z. B. in einer Tiefgarage, einem Parkhaus oder auf einer Stellplatzfläche in oder unmittelbar am Gebäude.

Die Stellplätze müssen dem Gebäude eindeutig zugeordnet sein und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen (Nutzung durch Bewohner:innen).

Mehrere unmittelbar aneinandergrenzende und/oder baulich miteinander verbundene Gebäude mit unterschiedlichen Adressen beziehungsweise Hauseinhängen/Hausnummern, wie beispielsweise innerhalb eines Gebäudekomplexes, gelten als individuelle Objekte im Sinne der Förderrichtlinie. Die Fördervoraussetzungen hinsichtlich der zu elektrifizierenden Stellplätze, wonach mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze und mindestens sechs Stellplätze von der Förderung umfasst sein müssen, müssen für jedes von Ihrem Antrag umfasste Objekt/Mehrparteienhaus erfüllt sein.

Wo gibt es weitere Informationen zum Förderprogramm und zur E-Mobilität?

Weitere Informationen speziell für WEGs finden Sie bei den FAQs zum Förderprogramm (https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/faq-und-download/)

Grundsätzliche Informationen zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern sind auch im „WEGweiser“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zu finden – er richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften.

Einen Überblick über das Thema E-Mobilität allgemein erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite zur E-Mobilität. 

Alle wichtigen Informationen zum Thema sind in unserem aktualisierten Infoblatt gebündelt (für Mitglieder kostenfrei).

Übrigens: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) macht bereits Vorgaben für die Errichtung für Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität bei Wohngebäuden, die neu errichtet oder renoviert werden - aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist für 2026 sogar eine Verschärfung geplant. Künftig soll bei Wohngebäuden, die mehr als drei Stellplätze haben, eine Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) bei allen Stellplätzen sowie eine Vorverkabelung von 50 Prozent der Stellplätze sowie ein Ladepunkt verpflichtend sein. Die konkrete Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht muss bis zum 29.05.2026 erfolgen. Die aktuelle Förderung bezieht sich allerdings nicht auf die Umsetzung der Vorgaben des GEIG.