Gebrauchthauskauf

Der Kauf eines älteren Hauses hat gegenüber dem Erwerb oder dem Bau eines Neubaus sowohl Vor- als auch Nachteile.
 

Die positiven Seiten

  • Grundstück und Gebäude sind bereits vorhanden. Alle Informationen zur Beurteilung der Lage einer Immobilie finden Sie hier.
  • Sie können das Haus besichtigen und somit leichter entscheiden, ob es Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Häufig können die Häuser kurzfristig bezogen werden, wenn keine Mietverträge bestehen.
  • Viele Altbauten liegen zentral beziehungsweise zentraler als Neubaugrundstücke.
  • Altbauten verfügen zumeist auch über größere Grundstücke als Neubauten.
  • Die Gärten sind bereits angelegt.
  • Die Raumgrößen von Vorkriegsbauten sind großzügiger als die heutiger Neubauten.

In der Regel sind Altbauten preislich günstiger als Neubauten. Ausnahme sind umfassend modernisierte Gründerzeitbauten- und andere begehrte Immobilien. Häufig müssen diese allerdings saniert oder zu mindestens modernisiert werden. Je nach Haustyp und Alter sind die Aufwendungen teuer. Positiv anzumerken ist, dass für Altbauten in der Regel keine Anlieger- und Erschließungskosten anfallen, es sei denn, die Kanalisation muss erneuert werden.
 

Die negativen Seiten

Das Risiko verdeckter Schäden, die erst bei der Sanierung zu Tage treten und dann zu unvorhersehbaren Kosten führen können. 
Die Heiz- und Energiekosten sind in der Regel höher. 
Man muss meistens Kompromisse schließen bezüglich der äußeren Gestaltung und der Raumaufteilung, es sei denn man baut radikal um.

 

Kaufverträge prüfen lassen – Rechts- und Bauberatung nutzen

Auch beim Vertragsabschluss sollten sich Hauskäufer:innen beraten lassen. Private Hauskaufverträge enthalten oft einen Haftungsausschluss. Die Käufer:innen haben dann in der Regel keinen Anspruch auf Gewährleistung bei Mängeln. Die Verkäufer haften bei Standardkaufverträgen in der Regel nur, wenn sie die Käufer:in arglistig getäuscht haben. 

Doch arglistige Täuschung lässt sich im Nachhinein kaum nachweisen. Günstiger ist es, wenn sich der Verkäufer vertraglich verpflichtet, die Käufer:in zumindest über erhebliche (versteckte) Mängel zu informieren. Hauskäufer:innen sollten die Verträge rechtzeitig vor Vertragsabschluss von Rechtsanwälten prüfen lassen, Wohnen im Eigentum bietet diesen Service kostengünstig für Mitglieder an. 

Für Einzelfragen können Mitglieder auch die kostenlose telefonische Rechts- und Bauauskunft nutzen.

 

Weitere Information:

 

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