Graffiti-Schäden: Wie Eigentümer:innen vorbeugen können und was im Ernstfall zu tun ist

Illegale Graffiti an der Fassade - wie Eigentümer:innen handeln sollten.
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Die Schäden durch illegale Graffiti belaufen sich laut Deutschem Städtetag auf jährlich rund 200 Millionen Euro. Darunter sind auch viele geschädigte private Immobilieneigentümer:innen. Was diese vorbeugend tun können, um Täter:innen abzuschrecken und was im Ernstfall zu tun ist, erläutert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

Graffiti bezeichnet unterschiedliche Arten von Schriftzügen und Bildern, die gekratzt, geätzt, gemalt oder gesprüht werden. Davon betroffen sind neben öffentlichen Flächen auch Gebäude von privaten Immobilieneigentümer:innen. „Strafrechtlich gesehen sind unerlaubte Graffiti Sachbeschädigungen“, informiert Michael Nack, Rechtsreferent bei WiE und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. „Eigentümer:innen haben zudem zivilrechtlich Anspruch auf Schadensersatz.“ Das Problem: Häufig werden die Täter:innen nicht ermittelt und Eigentümer:innen bleiben auf den Kosten für die Entfernung sitzen. 

Anti-Graffiti-Beschichtung, Begrünung, Licht – präventive Maßnahmen

Wohnen im Eigentum empfiehlt daher vorbeugende Maßnahmen, damit es gar nicht erst zum Schadensfall kommt oder der Schaden geringer ausfällt. Wohnungseigentümer:innen sollten die Fassade ihres Gebäudes in den Blick nehmen. Raue oder strukturierte Fassadenmaterialien sowie dunklere Farben sind für Täter:innen unattraktiver, da die Bilder weniger gut zu erkennen sind. Auch eine Fassadenbegrünung sowie das Anpflanzen von Büschen mit Dornen vor der Fassade können illegalen Sprayer:innen den Zugang zur Fassadenwand erschweren. Zudem gibt es spezielle Anti-Graffiti-Beschichtungen für die Außenwand, die verhindern, dass Farbe tiefer eindringt und später leichter entfernt werden kann. Eine über Bewegungsmelder gesteuerte Außenbeleuchtung kann ebenfalls abschreckende Wirkung haben.

Videoüberwachung – Wohnungseigentümergemeinschaft braucht einen Beschluss

Auch eine Videoüberwachung kann helfen, die Sprayer:innen abzuschrecken. Außerdem können die Filmaufnahmen zur Aufklärung begangener Taten beitragen. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen hier aber gemeinschaftlich vorgehen. „Die Installation einer Videoüberwachungsanlage stellt nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar, welche mit einfacher Mehrheit beschlossen wird“, erläutert Nack. Voraussetzung ist allerdings, dass die Überwachung durch die Videoanlage der Gemeinschaft sich nur auf die Gemeinschaftsflächen erstrecken darf, und nicht auf fremde Grundstücke, öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer:innen. 

WEGs müssen aber noch weitere wichtige Punkte beachten, damit der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht: Der Beschluss darf nicht nur die technische Installation regeln, sondern muss auch eine Nutzungsregelung – also genaue Informationen, wie die Anlage betrieben wird ­­– enthalten. Auch die Positionierung von Hinweisschildern gehört mit dazu. „Die Verwaltung muss dann dafür sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Regelungen der Videoüberwachung eingehalten werden“, sagt Nack. 

Anzeige, Versicherung, Entfernung – wichtige Schritte im Schadensfall

Ist es doch zu einem Schadensfall gekommen, sollten Eigentümer:innen diesen zunächst detailliert dokumentieren, zum Beispiel in welchem Zeitraum die Sachbeschädigung begangen wurde, Zudem sind Bilder notwendig. Es ist ratsam, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Neben Sachbeschädigung kommt unter Umständen auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs in Betracht.

Zudem sollte der dokumentierte Schaden der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden – diese übernimmt Vandalismusschäden durch Graffiti zwar nicht standardmäßig, es gibt aber spezielle Tarife, zum Teil allerdings mit Selbstbehalt. „Wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leben, werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen oder fragen Sie die Verwaltung nach Ihrem Versicherungsstatus bei Vandalismus“, rät Nack. 

Ein Graffiti sollte möglichst zeitnah entfernt werden. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass es zu weiteren kommt. Allerdings sollten Immobilieneigentümer:innen nicht selbst zur Bürste greifen, sondern eine Fachfirma beauftragen, die die Farbe entfernt, ohne die Substanz der Fassade zu beschädigen. Die Kosten der Entfernung sind sehr unterschiedlich, von etwa 30 Euro pro Quadratmeter bis rund 100 Euro und mehr. Dabei kommt es auf den Untergrund, die genutzte Farbe sowie die Erreichbarkeit an – also ob beispielsweise ein Gerüst aufgebaut werden muss. 

Für WEGs gilt: Bei der Entfernung von Graffiti handelt es sich um eine Erhaltungsmaßnahme, deren Kosten alle Wohnungseigentümer:innen tragen müssen. 

Graffitischäden im Mietverhältnis – im Zweifel rechtlichen Rat einholen

Vermieter:innen sollten die Kosten für die Entfernung von Graffiti nicht ohne Weiteres auf ihre Mieter:in umlegen, denn die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Je nach Region werden die Kosten von den Gerichten als regelmäßige Gebäudereinigung - also umlegbar – oder als Instandhaltungskosten – also nicht umlegbar – eingestuft. WiE empfiehlt Eigentümer:innen, hier rechtlichen Rat einzuholen. 

Über WiE

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.