09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Bau- und Immobilienbereich.

 

Für beinahe alle Streitigkeiten, die Verbraucher betreffen, soll ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen aufgebaut werden, getragen von privaten (Fach)Schlichtungsstellen und behördlichen Auffangschlichtungsstellen. Letztere müssen von den Bundesländern eingerichtet werden und für die Wirtschaftsbereiche gelten, für die es keine Schlichtungsstellen gibt. Es wird dabei kein bestimmtes Verfahren vorgegeben. Bezüglich der Qualifikation der Streitmittler gilt: Sie müssen über allgemeine Rechtskenntnisse verfügen sowie über Fachwissen und Fähigkeiten, die für die Beilegung der Streitigkeiten in diesem Fachbereich erforderlich sind. Die Schlichter müssen also nicht unbedingt Volljuristen sein. Verbraucher sollen die Streitschlichtungsverfahren kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt nutzen können, von Unternehmern kann ein angemessenes Entgelt bzw. eine kostendeckende Gebühr erhoben werden.

 

Fazit: Der Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen. Trotzdem: Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich und setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der bauenden Verbraucher und Hauseigentümer bei der Organisation der Schlichtungsstellen und -verfahren ein. Für unkomplizierte, nicht komplexe Fälle können die Schlichtungsstellen eine echte und kostengünstige Alternative zum Gang vor Gericht sein. Komplexe, komplizierte Baustreitigkeiten mit mehreren beteiligten Unternehmen und einem hohen Streitwert werden weiterhin vor Gericht geklärt werden müssen.

 

Aber auch für kleine Verfahren gilt: Bei einer Streitschlichtung über Bau- und Handwerkerleistungen muss das private Baurecht berücksichtigt werden, sodass darauf spezialisierte und speziell dafür ausgebildete Schlichter eingesetzt werden müssen. Für den „Erfolg“ des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in dieser Branche ist es nach Auffassung von Wohnen im Eigentum daher unabdingbar, dass – unter Beteiligung der Verbraucherverbände – vorhandene (private) Schlichtungsstellen nach dem VSBG auf- und ausgebaut werden. Diese Schlichtungsstellen werden  weiterhin von den Kammern, Handwerks-, Bau- und Berufsverbänden getragen werden. Ob alternativ oder ergänzend auch behördliche Auffangschlichtungsstellen mit einer fachlichen Ausrichtung auf Bau- und Werkverträge und mehr eingerichtet werden müssen, ist noch nicht absehbar.

 

Wohnen im Eigentum wird über das weitere Gesetzgebungsverfahren und über die Einrichtung der Streitbeilegungsstellen informieren. Wenn es diese Einrichtungen gibt, werden wir unsere Mitglieder beraten, wie sie das Streitbeilegungsverfahren nutzen können.