Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Gebrauchsanweisung für die Prüfung von Baubeschreibungen

 

Nach der Besichtigung mehrerer Musterhäuser und nach mehreren Verkaufsgesprächen werden Sie einen Stapel Baubeschreibungen in den Händen halten. Dies sind keine unverbindlichen Werbematerialien. Vielmehr soll die Bau- und Leistungsbeschreibung alle wichtigen Leistungen des Unternehmens sowie die beim Bauen zur Verwendung kommenden Baustoffe, -produkte und Ausstattungsmaterialien benennen und dokumentieren. Geändert und ergänzt um Sonderwünsche wird sie später Bestandteil des Bauvertrages.

Prüfung der Baubeschreibung auf Vollständigkeit

  • Tragen Sie alle Unterlagen zusammen, die für die Ermittlung des Leistungsumfangs erforderlich sind wie die Baubeschreibung, den Vertragsentwurf (enthält häufig auch Hinwiese zu den Bauleistungen, ggf. technische Merkblätter, Grundrisse mit Flächenberechnungen, Schnitte).
    Lassen Sie sich eine Liste darüber geben, welche Leistungen Sie zu erbringen, zu beantragen oder anderweitig in Auftrag zu geben haben, wie z.B. Bodengutachten, Fertigstellung des Bauantrags, Statik, Beantragung der Hausanschlüsse.
  • Prüfen Sie anhand der >> Checkliste "Bau- und Leistungsbeschreibungen" (nur für Mitglieder!), welche Angaben gegebenenfalls in der Baubeschreibung unzureichend sind.
    Beispiele: Es kommt vor, dass Ihnen zwar Angebote für schlüsselfertige Häuser vorliegen, die Baubeschreibung aber erst ab Oberkante Kellerdecke beginnt. Oder Anbieter von Selbstbauhäusern mit Ausbaupaketen auch schlüsselfertige Varianten anbieten, ohne allerdings ihre Baubeschreibung darauf abzustimmen.
    Lassen Sie sich fehlende Unterlagen aushändigen und Angaben zu Materialien und Konstruktionsweisen, zu besonderen Qualitäten etc. vom Anbieter schriftlich geben.
  • Wärmeschutz und Schallschutz sind wichtig. Trotzdem werden Sie die Erfahrung machen, dass Ihnen nur in seltenen Fällen die wichtigen Kenngrößen der Energieeinsparverordnung oder die U-Werte der Aussenbauteile genannt werden. Es wird zwar mit Begriffen wie Passivhaus, 3-Liter-Haus etc. geworben, aber in den Baubeschreibungen selten konkrete Angaben gemacht. Lassen Sie sich nicht entmutigen.
    Fragen Sie auch nach dem Energiebedarfsausweis, der  die Ergebnisse des rechnerischen Wärmeschutznachweises enthält, den jeder Anbieter nach der neuen Energieeinsparverordnung erstellen muß. Für Typenhäuser kann dieser Ausweis sogar standortunabhängig berechnet werden, so dass es für Fertighaus-Anbieter kein Problem wäre, diesen Ausweis für Musterhäuser zu erstellen. Dies ist aber bisher nicht Praxis.

 

Prüfung der Baubeschreibung zur Ermittlung der Gesamt-Baukosten

  • Informieren Sie sich bei der Kommune, ob und wie das Grundstück bebaut werden darf. Gibt es Vorgaben im Bebauungsplan, an die Ihr Traumhaus angepasst werden muß und die zusätzliche Kosten verursachen?
    Mitglieder können sich dazu das umfangreiche Ratgeber "Der Grundstückskauf" [ PDF | 300 ].
    Lassen Sie sich vom Hausanbieter nach der Besichtigung schriftlich bestätigen, dass die Bodenbeschaffenheit keine besonderen Maßnahmen und damit zusätzliche Kosten erforderlich macht. Besondere Maßnahmen sind z.B. Hebeanlagen oder beim Kellerbau eine „weiße oder schwarze Wanne“ gegen drückendes Wasser.
  • Holen Sie Angebote für die Leistungen ein, die im Haus-Festpreis nicht enthalten sind. wie z.B. für die Erdarbeiten, die Gründung, für den Kellerbau oder die Bodenplatte.
    Ermitteln Sie die Gesamt-Baukosten und rechnen Sie den Preis pro Quadratmeter Wohnfläche aus.

 

Prüfung der Qualität der Bauleistungen durch Experten

Haben Sie die Unterlagen und Daten vollständig zusammengestellt, dann lassen Sie diese von wohnen im eigentum überprüfen. Wir werden Ihnen sagen können,

  • ob Sie Zusatzkosten übersehen haben,
  • wie gut der bauliche Wärmeschutz Ihres Hauses sein wird
  • wie gut der Schallschutz sein wird
  • ob der Feuchteschutz (Kellerabdichtung etc.) optimal ausgelegt ist
  • wie hoch die m2-Kosten sind (nur so können Sie Preisvergleiche anstellen)
  • welcher Preiskategorie die Ausstattungsmaterialien entsprechen (billig, mittleres Preisniveau, hochwertig)

Preise

Die Prüfung der Baubeschreibung kostet Sie als Mitglied etwa 120 Euro inkl MwSt. Das Beratungsgespräch findet am Telefon statt. Bei Wunsch kann eine schriftliche Beurteilung erfolgen. Es entstehen in dem Fall Mehrkosten von 40 Euro.
Mehr dazu siehe >> Beratung.
Zum 1.1.2015 wird der Preis von 120 auf 160 Euro erhöht. Bei einer zusätzlichen, schriftlichen Stellungnahme erhöht sich der Betrag auf 210 Euro.