Kosten der Abwasserdichtheitsprüfung

 

70 oder mehr Prozent der Hausanschlüsse an das Abwassernetz sind nach Schätzungen undicht. Die Stadt Lünen (Nordrhein-Westfalen) ist bei 4000 geprüften Leitungen auf eine Schadensquote von über 80 Prozent gekommen. Diese Zahlen wurden bei einer Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen Anfang 2013 nicht angezweifelt, über ihre Relevanz für die Umwelt allerdings heftig gestritten.

 

Kosten der Prüfung

Darüber lassen sich keine allgemeinen Angaben machen, die Kosten hängen stark von den Gegebenheiten vor Ort ab, also etwa davon, wie zugänglich die Leitungen sind, wie lang und wie verzweigt. Die Schätzungen für ein Einfamilienhaus gehen von 300 bis 600 Euro, für größere Häuser mit vielen abzweigenden Leitungen werden auch Beträge bis 1800 Euro genannt, ohne Reinigung und andere Nebenkosten. Wegen dieser Unsicherheiten immer vor dem Prüfauftrag ein Kostenangebot einholen, das alle Leistungen enthält, also auch Reinigung und Dokumentation. Um ein zuverlässiges Angebot zu ermöglichen, vorher alle Unterlagen und Informationen zum Leitungssystem zusammenstellen.
Sparen können Nachbarn, indem sie sich zusammentun und günstigere Angebote aushandeln. Teilweise werden die Untersuchungen staatlich gefördert. Unklar ist, ob die Kosten als Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Frage wird der Bundesfinanzhof entscheiden (VI R 1/13). Es kann sinnvoll sein, mit der Prüfung einen anderen Betrieb zu beauftragen als mit der Sanierung.

 

Wohnungseigentum: Wer entscheidet?

Ein Blick in den Verwaltervertrag zeigt, ob der Verwalter über die Prüfung selbständig entscheiden kann. In Notfällen – wenn sich größere Undichtheiten zeigen – muss er sogar sofort aktiv werden.
Ansonsten ist die Entscheidung über die Dichtheitsprüfung Sache der Eigentümerversammlung. Sie kann mit einfacher Mehrheit eine Prüfung auch ohne Pflichttermin oder Anhaltspunkte für Undichtheit beschließen, wenigstens wenn das Haus nicht mehr ganz neu ist und es bisher keine Prüfung gab oder die letzte Prüfung lange zurück liegt. Die Eigentümerversammlung kann aber die Prüfung auch ablehnen, auch das liegt – wahrscheinlich – im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Anders ist das, wenn Prüftermine vorgeschrieben sind oder es Zeichen für Undichtheit gibt. Dann muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden, ein ablehnender Beschluss wäre wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung anfechtbar.

 

(Stand 8.8.2013)