Trinkwasserverordnung teilweise entschärft

 

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung kommt aus Berlin eine teilweise Entwarnung. Wer sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen muss, braucht das nur alle drei Jahre zu tun und nicht jährlich. Außerdem muss die erste Untersuchung nicht schon bis 31. Oktober 2012 durchgeführt sein, sondern erst am 31. Dezember 2013. Das ergibt sich aus der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung, mit deren Verkündung demnächst zu rechnen ist.
An der grundsätzlichen Pflicht zur Legionellenuntersuchung allerdings ändert sich nichts. Sie gilt für vermietete Häuser mit einer Warmwasseranlage von mehr als 400 Litern vor sowie für kleinere Warmwasseranlagen, bei denen bis zu einem Wasserhahn oder einer Dusche mehr als drei Liter Wasser in den Rohren stehen. Das ist bei normaler Rohrstärke bei einer Rohrlänge von etwa sieben bis 15 Metern erreicht. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht frei.
Es gibt für WEGs nach Auffassung von wohnen im eigentum einige Unklarheiten, die auch durch die Neuregelung nicht beseitigt wurden.

(Stand 22.11.2012)