Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Hausbau aus einer Hand

 

Sie kaufen ein neues, (fast) schlüsselfertiges Haus zusammen mit dem Grundstück von einem Bauträger, also von einem Anbieter.

Haus- und Grundstückserwerb sind in einem Vertrag (Werklieferungsvertrag) geregelt, die >> Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauses ist Bestandteil des Vertrages. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) muss beachtet werden und der Kauf ist vom Notar zu beurkunden. Weitere Vertragsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Wohn- oder Nutzflächen? Zum Hausangebot gehören >> Flächenangaben.  Diese sind wichtig, damit Sie die Haus-, Wohnungs- und Raumgrößen ermessen können, die Ihnen zukünftig zur (Wohn-) Nutzung zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind die Quadratmeterpreise zum Preisvergleich erforderlich.