Hausbau aus einer Hand
Sie kaufen ein neues, (fast) schlüsselfertiges Haus zusammen mit dem Grundstück von einem Bauträger, also von einem Anbieter.
Haus- und Grundstückserwerb sind in einem Vertrag (Werklieferungsvertrag) geregelt, die >> Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauses ist Bestandteil des Vertrages. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) muss beachtet werden und der Kauf ist vom Notar zu beurkunden. Weitere Vertragsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Wohn- oder Nutzflächen? Zum Hausangebot gehören >> Flächenangaben. Diese sind wichtig, damit Sie die Haus-, Wohnungs- und Raumgrößen ermessen können, die Ihnen zukünftig zur (Wohn-) Nutzung zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind die Quadratmeterpreise zum Preisvergleich erforderlich.