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04.12.2018. Für Energie mussten Verbraucher im Oktober 2018 rund 9 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Wohnen im Eigentum rät: Ein Wechsel des Energieanbieters spart Hauseigentümern oft Hunderte Euro im Jahr. Das gilt erst recht für Wohnungseigentümergemeinschaften, die allerdings weniger flexibel sind; ein Grund mehr, das Thema in die nächste Eigentümerversammlung einzubringen.

Deutlich gestiegene Energiepreise haben die Inflation in Deutschland im Oktober auf ein Zehn-Jahreshoch getrieben. Die Verbraucherpreise lagen um 2,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats, teilte das Statistische Bundesamt am 13.11.2018 mit. Stark beeinflusst wurde die Inflationsrate durch den Preisanstieg bei Energieprodukten. Die Energiepreise lagen im Oktober 2018 um 8,9 Prozent höher als im Oktober 2017.

Was tun? Natürlich senken Sie als Hauseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Ihre Kosten, indem Sie Energie einsparen. Welches Potenzial es in Ihrem Haus hierfür gibt, lohnt immer eine nähere Untersuchung. Unterstützung bietet zum Beispiel die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Darüber hinaus empfiehlt Wohnen im Eigentum zu prüfen, ob sich ein Wechsel des Energieanbieters lohnt – am besten mithilfe eines Vergleichsportals im Internet. Die Preisunterschiede sind enorm. Es lassen sich in vielen Fällen einige Hundert Euro sparen, wie die folgende typische Beispielrechnung zeigt:

Beim Grundversorger fallen für eine vierköpfige Familie, die in einem 150 Quadratmeter großen Einfamilienhaus lebt, derzeit jährlich 2829,32 Euro für Gas an – bei einem Jahresverbrauch von 35.000 kWh.

Deutlich niedriger würde die Gasrechnung ausfallen, wenn die Familie zu einem anderen Gasanbieter wechselt: Hier müssten laut Vergleichsportal check24.de 1794,82 Euro bezahlt werden – eine Ersparnis von mehr als 1.000 Euro. Attraktiv ist dieses Angebot vor allem durch den Sofort- und den Neukundenbonus, den der Kunde beim Wechsel erhält. 

Das Beispiel zeigt bereits, auf was Sie bei einem Vergleich achten sollten. Prüfen Sie genau, ob die Alternativ-Angebote auch ohne Bonus-Zahlungen, die im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit in der Regel nicht mehr gewährt werden, attraktiv sind und ob bald folgende Preiserhöhungen anstehen. Und leisten Sie keinesfalls eine Vorauszahlung. 

Die Verbraucherzentrale rät dazu,

  • mit Lieferanten von Strom oder Gas keine Vertragslaufzeiten von mehr als einem Jahr zu vereinbaren,
     
  • eine Kündigungsfrist von nicht mehr als einem Monat zu beachten,
     
  • ​bei Sparangeboten vorsichtig zu sein (mancher Tarif wird im zweiten Jahr teuer, wenn Sie den Anbieter dann nicht wieder wechseln!),
     
  • ​das Kleingedruckte zu lesen, bevor man einen Vertrag abschließt.

Wechselkosten gibt es ebenso wenig wie ein Risiko, danach ohne Energie dazustehen. Schlimmstenfalls übernimmt der (teurere) Grundversorger noch für ein paar Wochen die Belieferung, bis der neue Anbieter bereit ist. Doch das kommt in der Praxis nur selten vor, weil nach dem Vertragsabschluss der neue Anbieter den Übergang möglichst reibungslos koordiniert. 

 

Für Hauseigentümer gilt: Ist der richtige Tarif gefunden, ist der Wechsel somit in der Regel schnell erledigt.

In der WEG ist die Lage komplizierter: Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft ist Vertragspartner des Energieanbieters und muss Vertragsänderungen beschließen, soweit im Verwaltervertrag nichts anderes dazu geregelt ist.

Wünschen Sie einen Preisvergleich und einen Anbieterwechsel, sollten Sie Ihre Verwaltung schriftlich dazu auffordern, dies auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen und günstigere Angebote vorzulegen. Auch Ökostrom-Tarife können übrigens interessant sein.