Wohnungseigentümer*innen fehlt Wissen und „Werkzeug“ für die Energiewende

23.11.2022. Blitz-Umfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) weist nach: Wohnungseigentümer*innen haben es deutlich schwerer als Hauseigentümer*innen, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und vielfach initiativ. Es fehlt ihnen aber an Wissen und „Werkszeug“, es fehlen Informations-, Beratungs-, Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen speziell für WEGs. Die 2.694 Befragten haben in 1.024 freien Antworten viele Verbesserungsvorschläge eingebracht, verbunden mit aufschlussreichen Zustandsbeschreibungen ihrer WEGs.

Dabei ist nur, wer online ist? – Geplante Online-Eigentümerversammlung schließt einen Teil der Wohnungseigentümer aus!

08.09.2022. Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Willensbildungs- und Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Pläne des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sehen vor, dass WEGs künftig die reine Online-Eigentümerversammlung beschließen können, ohne die Möglichkeit der Präsenzteilnahme. Wohnen im Eigentum (WiE) appelliert an den Gesetzgeber, die Tür zur Präsenzteilnahme immer offen zu halten, damit z.B. ältere Eigentümer, die online nicht versiert oder technisch nicht ausgestattet sind, nicht außen vor bleiben.

Die 11 wichtigsten Argumente gegen die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung

19.08.2022. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz:
die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung. Wohnungseigentümer*innen sollen sich per einstimmigen Beschluss in der Eigentümerversammlung für diese Art der Durchführung von Eigentümerversammlungen entscheiden können. Wohnen im Eigentum hat die 11 wichtigsten Argumente zusammengetragen, warum diese Gesetzesänderung keine Verbesserung der Situation der Wohnungseigentümer*innen bedeutet.

Änderung im Wohnungseigentumsgesetz: Bleiben die Wohnungseigentümer am Katzentisch?

17.08.2022 Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wohl auf Initiative eines Verwalterverbandes. Geplant ist die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung ins Wohnungseigentumsgesetz. Wohnungseigentümer sollen sich per einstimmigen Beschluss in der Eigentümerversammlung für diese Art der Durchführung von Eigentümerversammlungen entscheiden, obwohl schon jetzt die Online-Zuschaltung zur Eigentümerversammlung möglich ist. WiE übt grundsätzliche Kritik.

Droht Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes zulasten bildungsbenachteiligter und älterer Eigentümer?

08.08.2022. Das Bundesministerium der Justiz plant eine zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz), dem Gesetz, das gerade erst vor zwei Jahren grundlegend reformiert wurde. Möglich gemacht werden sollen Eigentümerversammlungen als reine Online-Versammlung ohne Möglichkeit der Teilnahme in Präsenz. Begründungen dafür bleiben vage. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum sieht den Effekt und Nutzen dieser Änderung für WEGs sehr kritisch bis gleich „null“ und warnt vor zukünftigen Streitigkeiten und Ausgrenzungen in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). 

Sofortmaßnahmenpaket Erneuerbare Energien unvollständig – Wohnungseigentümer fehlen

07.07.2022 Die Anliegen der Eigentümer von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen werden mit dem Gesetzespaket zur Stromwende - hin zu erneuerbaren Energien - nicht „mitgenommen“, stellt Wohnen im Eigentum nach der Bundestagsdebatte und Verabschiedung des „Osterpaketes“ fest. Unklar ist außerdem, ob, wie und wann ihre Bedürfnisse bei der Energiewende berücksichtigt werden. WIE fordert deshalb eine neue Gesetzesinitiative zur Vereinfachung der Eigenstromversorgung im Wohnungseigentum, spezielle KfW-Förderprogramme und Beratungsangebote für WEGs.

 

Energiewende für WEGs – Probleme werden gesehen, Lösung weiterhin offen

07.06.2022. WiE hat an einer Gesprächsrunde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu Verbesserungen und Vereinfachungen beim Thema Mieterstromförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz teilgenommen. Die Probleme von WEGs wurden von den Teilnehmenden zwar erkannt, die Lösung ist aber weiterhin offen. Mehr dazu 

Umfrage belegt: 50% der Wohnungseigentümer unzufrieden mit der Jahresabrechnung ihrer Eigentümergemeinschaft

30.05.2022. In einer Online-Umfrage belegen die Antworten von 1.630 Teilnehmern aus 1.540 WEGs mit mindestens 68.000 Wohnungen: bei den Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) besteht dringender Reformbedarf. Nur für etwa 50 % der Befragten sind die Jahresabrechnungen verständlich und nachvollziehbar, nur 51 % sehen sich in der Lage, die Abrechnungen insgesamt rechnerisch zu überprüfen. Konkrete Defizite und Schwachstellen werden identifiziert und Verbesserungsvorschläge aufgeführt: Mehr dazu

Eine Demonstration der Macht der Stärkeren?

24.05.2022. WiE setzt sich für eine DIN-Norm zur Standardisierung der Jahresabrechnung für Wohnungseigentümer ein. Hierfür muss ein DIN-Normungsausschuss gebildet werden. Das will die Mehrheit der wohnungswirtschaftlichen Verbände in Berlin verhindern, wie Gabriele Heinrich, Vorständin von WiE, in ihrem Erlebnisbericht schildert. "Es ist ein Beispiel dafür, Wohnungseigentümer*innen Instrumente vorzuenthalten, mit denen Transparenz geschaffen werden soll und mit denen sie als Verbraucher*innen die komplizierte und sie oft überfordernde WEG-Verwaltung leichter durchblicken und wahrnehmen können."

EEG-Reform: „Osterpaket“ lässt Wohnungseigentümer außen vor!

11.5.2022 Sollen die Eigentümer von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen bei der „Strom“wende hin zu erneuerbaren Energien nicht „außen vor“ bleiben, müssen die derzeit für WEGs geltenden gesetzlichen Grundlagen im Zuge der Reform des Erneuerbaren Energiegesetz unbedingt ergänzt werden. Doch trotz der der Stellungnahme von WiE sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der morgen in erster Lesung im Bundestag beraten wird, bisher keine Sonderregelungen für WEGs vorgesehen. WiE fordert: WEGs müssen als Eigenversorger im EEG klar definiert werden und eine Abnahmepflicht für alle Bewohner muss eingeführt werden.