14.02.2024. Am 19. Februar 2024 wird WiE-Vorständin, Gabriele Heinrich, im Rechtsausschuss öffentlich zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes angehört. Sie wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion als Sachverständige vorgeschlagen. Der Bundestag hatte sich am 18. Januar 2024 in erster Lesung mit der virtuellen Eigentümerversammlung befasst. Lediglich die SPD-Abgeordnete Sonja Eichmann kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung und sprach sich für ein Recht auf digitale Teilnahme an der Präsenz-Eigentümerversammlung aus. „Die SPD stellt sich hier bisher als einzige Fraktion der Problematik des Themas“, resümiert WiE-Vorständin Gabriele Heinrich die Debatte. „Bündnis 90/Die Grünen wollen den Gesetzentwurf wohl nur durchwinken, die FDP-Bundestagsfraktion hat sich noch nicht positioniert, wird sich aber wohl kaum gegen die Interessen ihres Bundesjustizministers stellen. Die CDU befürwortet - anders als die SPD - die virtuelle Eigentümerversammlung, allerdings mit einer höheren Hürde. Die CSU trägt den Gesetzentwurf mit.