70 Jahre Wohnungseigentum(sgesetz) - ein Grund zum Feiern?

18.03.2021. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) wird in diesem Monat 70 Jahre alt. Das Gesetz wurde als Wiederaufbaugesetz am 15.03.1951 verabschiedet und trat bereits am 20.03.1951 in Kraft. Ein guter Grund für den Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE), einen Blick zurück auf die Entwicklung des Wohnungseigentums in Verbindung mit der Entwicklung des Gesetzes zu werfen

Auch Stellplätze und Gartenanteile müssen jetzt eindeutig ausgewiesen sein

16.02.2021. Obwohl das neue WEGesetz bereits am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift" für Baubehörden bisher nicht geändert. Jetzt gibt es einen ersten Entwurf, zu dem WiE Stellung genommen hat: Freiflächen im Sondereigentum sollten in einen amtlichen Lageplan eingezeichnet werden müssen!

Energetische Sanierung auch künftig kein „Selbstläufer“

09.02.2021. Beschlusshürden für die energetische Sanierung in WEGs wurden mit der WEGesetz-Reform gesenkt - insbesondere, wenn sich Maßnahmen amortisieren. Solche Kalkulationen sind aber oft angreifbar. Offen ist zudem, ob Fördermittel einbezogen werden! Ein guter Sanierungsfahrplan, den möglichst viele Eigentümer unterstützen, bleibt daher wichtig.

WEGesetz-Reform 2020 – Spurwechsel mit riskanter Weichenstellung

14.01.2021. Noch kurz vor dem 70. Geburtstag des Wohnungseigentumsgesetzes 2021 kam es zur größten Reform dieses Gesetzes in seiner Geschichte. WiE hat seine Sicht auf die Reform noch einmal rückblickend zusammengefasst. Lesen Sie den „Bericht über ein rein juristisch geprägtes Gesetzgebungsverfahren, das die Wohnungseigentümer nun ins Ungewisse schickt“!

Neues WEGesetz: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie … – ja wen denn?

24.11.2020. WiE blickt zurück auf ein Gesetzgebungsverfahren „aus dem Elfenbeinturm“, das unter direkter Einbeziehung der Wohnungseigentümer hätte besser laufen können. Da die Wohnungseigentümer für den Systemwechsel und andere wichtige Änderungen wohl keine „Gebrauchsanweisung“ erhalten, müssen sie selbst für die „Installation und Probeläufe“ in den WEGs Sorge tragen und die Kosten übernehmen. Ein Kommentar von WiE-Vorstand Gabriele Heinrich.

Neues WEGesetz ab Dezember: Systemwechsel ohne Gebrauchsanweisung

24.11.2020. Gravierende Änderungen kommen ab dem 01.12.2020 auf die Eigentümer zu. Die WEG als Verband erhält die gesamte Verantwortung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Neu definiert wurden die Position der einzelnen Wohnungseigentümer, der Verwalter und des Beirats. Praxisprobleme der Wohnungseigentümer wurden nicht aufgegriffen. Offen bleibt jetzt, wie die Eigentümer mit vielen praktischen Verfahrensfragen zurechtkommen können.

Neues Wohnungseigentumsgesetz kommt zum 1. Dezember 2020

26.10.2020. Das WEMoG ist am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit in großen Teilen zum 01.12.2020 in Kraft. Wichtige WiE-Forderungen zur Stärkung der Eigentümerrechte wurden noch ergänzt bzw. umgesetzt. Die Machtverhältnisse im Wohnungseigentum bleiben ausgewoge, viele Verfahrensfragen offen. Stellen Sie sich auf weitreichende Neuerungen ein!