Neues WEGesetz ab Dezember: Systemwechsel ohne Gebrauchsanweisung

24.11.2020. Gravierende Änderungen kommen ab dem 01.12.2020 auf die Eigentümer zu. Die WEG als Verband erhält die gesamte Verantwortung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Neu definiert wurden die Position der einzelnen Wohnungseigentümer, der Verwalter und des Beirats. Praxisprobleme der Wohnungseigentümer wurden nicht aufgegriffen. Offen bleibt jetzt, wie die Eigentümer mit vielen praktischen Verfahrensfragen zurechtkommen können.

Neues Wohnungseigentumsgesetz kommt zum 1. Dezember 2020

26.10.2020. Das WEMoG ist am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit in großen Teilen zum 01.12.2020 in Kraft. Wichtige WiE-Forderungen zur Stärkung der Eigentümerrechte wurden noch ergänzt bzw. umgesetzt. Die Machtverhältnisse im Wohnungseigentum bleiben ausgewoge, viele Verfahrensfragen offen. Stellen Sie sich auf weitreichende Neuerungen ein!

Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes verzögert sich

18.09.2020. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte des Bundestags nicht entsprochen, das WEMoG schon heute zu behandeln, um sein Recht auf abschließende Beratung und Stellungnahme angemessen wahrnehmen. Danach wird die Reform frühestens zum 1. Dezember in Kraft treten. Für seine Mitglieder bietet der Verband bereits ab der nächsten Woche Online-Veranstaltungen zu den Änderungen an.

Neuer Wohnungseigentumsgesetz-Entwurf nun deutlich ausgewogener

09.09.2020. Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich auf umfassende Änderungen am Reformentwurf für ein neues WEGgesetz geeinigt, um ein ausgewogenes Gesetz zugunsten der Wohnungseigentümer zu schaffen. Damit werden wichtige Forderungen von WiE und anderer Verbraucherverbände umgesetzt. Auch wenn nicht alle Kritikpunkte an dem Reformwerk ausgeräumt werden, kämen die Wohnungseigentümer ‚mit einem blauen Auge davon‘.

Interview: „Mieterstrom aus Solaranlagen muss besser gefördert werden “

21.08.2020. Photovoltaikanlagen kommen nicht nur auf den Dächern von Einfamilienhäusern zum Einsatz, sondern auch auf Mehrfamilienhäusern. Wird der Strom an die Bewohner verkauft, kann es hierfür im Rahmen des sogenannten Mieterstrom-Modells eine staatliche Zulage geben. Doch bisher kommt das Modell nur selten zum Einsatz. Wie es funktioniert und was verbessert werden müsste, erläutert Dr. Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Interview.

Warum die WEG-Selbstverwaltung ein Auslaufmodell werden könnte

11.08.2020. Längst nicht jede WEG bestellt eine/n Verwalter/in. In vielen kleinen WEGs hat es sich bewährt, dass sich die Miteigentümer die verschiedenen Verwaltungsaufgaben teilen. Doch einer solchen praktischen und günstigen Selbstverwaltung droht durch die anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes das Aus. Wurden die selbstverwalteten WEGs bei der Konstruktion der neuen WEG-Außenvertretung übersehen?