Interview: „Die Heizkostenverordnung verteilt Kosten in WEGs ungerecht“

29.05.2020. Warum die Heizkostenverordnung in ihrer jetzigen Form problematisch für viele WEGs ist, erläutert WiE-Mitglied Dr. Harald Neumann im Interview mit WiE. Von Haus aus Betriebswirt, hat er das Thema ausführlich recherchiert und ein umfassendes Papier erstellt, in dem er seine Erkenntnisse und Forderungen zusammengetragen hat.

Warum eine Schadensersatzklage kein geeignetes Mittel ist, das Verwalterhandeln zu steuern

11.05.2020. Im neuen WEGesetz sollen die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen gestärkt werden. Risiken meint man den Eigentümern aufbürden zu können, weil sie ihre Verwalter ja einfach entlassen (abberufen) und sie auf Schadensersatz verklagen könnten. Doch diese Haltung steht konträr zum Verbraucherschutz.

Bundestag: Mehr Lob als Kritik für WEGesetz-Entwurf

07.05.2020. Um Modernisierungstaus im Wohnungseigentum abzubauen, braucht es einfache Mehrheiten für bauliche Veränderungen und handlungsfähige, starke Verwalter – so der Tenor der Redner von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei der 1. Beratung des WEMoG. Das letzte Wort zu den fragwürdigen Änderungen zum Nachteil der Wohnungseigentümer ist damit noch nicht gesprochen.

Gesetzentwurf mit hohen Risiken für die Wohnungseigentümer kommt in den Bundestag

05.05.2020. Am Mittwoch wird das neue Wohnungseigentumsgesetz im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt. Vier Verbraucherverbände warnen: Neuregelungen werden viele neue Risiken für die Eigentümer bringen. Das ursprüngliche Ziel des Wohnungseigentumsgesetzes, breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb einer eigenen Wohnung zu ermöglichen, würde konterkariert.

Warum eine schnelle Einführung des Sachkundenachweises für Verwalter keine Kontrollinstanzen ersetzt

04.05.2020. Der Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes muss nachgebessert werden. Die neue, starke Stellung einer Berufsgruppe mit äußerst durchwachsener Qualifikation ist die Achillesferse des Gesetzentwurfs und mit dem Nachschieben eines Sachkundenachweises jedenfalls nicht zu heilen.