Corona: In Vertreterversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig
13.3.2024. Während der Corona-Pandemie waren Eigentümerversammlungen in Präsenz, also vor Ort, lange Zeit nicht zulässig. Daher führten manche Verwalter*innen sogenannte Vertreterversammlungen durch. Der BGH hat nun entschieden, dass in solchen Versammlungen gefasste Beschlüsse nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar sind.