Anspruch auf zertifizierten Verwalter erst ab 2023? – Das sollten Wohnungseigentümer wissen
01.09.2022. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – dieser Anspruch aus dem Wohnungseigentumsgesetz sollte am 01.12.2022 in Kraft treten. Nun soll der Anspruch erst ein Jahr später ab 01.12.2023 entstehen, da die Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht genügend Prüfungskapazitäten haben, um die Zertifizierung abzunehmen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) schätzt die Praxisrelevanz der Zertifizierung für Wohnungseigentümer bei der Verwaltersuche gering ein und fordert auf, die Zeit der Verschiebung für Nachbesserungen zu nutzen. Da der Anspruch aber absehbar in Kraft tritt, informiert WiE, ab wann und von wem er überhaupt geltend gemacht werden kann.