Wie sich Immobilienkäufer*innen vor einer Bauträger-Insolvenz schützen können

30.08.2023. Wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss, kann schnell eine existenzgefährdende Situation für Käufer*innen von Immobilien eintreten. Gerade Verbraucher*innen sind hier gesetzlich nicht geschützt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bietet praktische, vorbeugende Tipps, um solche Krisensituationen zu vermeiden.

Barrierereduzierung: KfW-Zuschüsse können wieder beantragt werden

27.07.2023. Sie sind Wohnungs- oder Hauseigentümer*in und planen eine Maßnahme zur Barrierereduzierung? Dann informieren Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Seit kurzem stehen wieder Fördermittel der KfW für den barrierefreien und altersgerechten Umbau aus dem Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" zur Verfügung.

Baustopp wegen einstweiliger Verfügung kann teuer werden

20.07.2023. Wenn Wohnungseigentümer*innen mit einer einstweiligen Verfügung die Aussetzung eines Beschlusses über eine Baumaßnahme erwirken und diese später vom Gericht wieder aufgehoben wird, müssen sie der WEG den durch die Verzögerung der Maßnahme entstandenen Schaden erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil klargestellt. Lesen Sie wichtige Hinweise von Wohnen im Eigentum zu den Risiken einer einstweiligen Verfügung.

Gebäudeenergiegesetz-Novelle: Verfassungsgericht stoppt Beratung vorerst

06.07.2023. Eigentlich sollte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Das Bundesverfassungsericht hat das Vorhaben nun in einem Eilverfahren zunächst gestoppt. Der Deutsche Bundestag hatte am 15.06. in der ersten Lesung beraten, nachdem sich die Ampel-Fraktionen auf Leitplanken zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs geeinigt hatten. Einige wichtige Fragen und Antworten zu der aktuellen Planung haben wir für Sie zusammengestellt.

Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen Erhaltung und baulicher Veränderung?

15.06.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsmaßnahme und baulicher Veränderung? Die Antwort lesen Sie im Folgenden:

Steckersolargeräte: „Gemeinsames Vorgehen kann Wildwuchs vermeiden“

19.06.2023. Die Installation eines Steckersolargeräts, auch Mini-PV-Anlage genannt, am Balkon braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. WiE-Rechtsreferent Michael Nack gibt Tipps, wie Eigentümer*innen und WEGs vorgehen sollten und informiert, was sich in Kürze rechtlich ändern wird. Steckersolargeräte sollen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz) aufgenommen werden.

Mitgliedsbericht: „Irrsinnig hohe Hürden für WEGs bei Photovoltaik“

15.06.2023. WiE-Mitglied und Beirat Paul K. würde gerne gemeinsam mit möglichst vielen Miteigentümer*innen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seiner Wohnungseigentumsanlage installieren und betreiben. Doch er ist abgeschreckt von den bürokratischen Hürden und wartet nun auf Erleichterungen für das Erzeugen von Solarstrom, die in der „Solarstrategie“ der Bundesregierung vorgesehen sind.

Praxisbeispiel: Mini-PV-Anlagen als Gemeinschaftsprojekt

15.06.2023. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden für eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage sind für WEGs derzeit noch sehr hoch. Steckersolargeräte, auch Mini-PV-Anlagen genannt, sind einfacher umzusetzen. Um Kosten zu sparen und ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen, hat eine WEG in Bonn ein gemeinschaftliches Vorgehen gewählt und insgesamt acht Mini-PV-Anlagen auf dem Flachdach montieren lassen. Lesen Sie hier, wie das Projekt umgesetzt wurde.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen: Zusenden von Kopien ist nicht ausreichend

13.06.2023. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Frankfurt (2-13 S 15/23) gibt Aufschluss darüber, wie und in welchem Umfang Sie als Wohnungseigentümer*in Ihr Recht auf Einsichtnahme geltend machen können. Sie dürfen Originale im Büro der Verwaltung einsehen und dürfen diese kopieren oder abfotografieren – das Zusenden von Kopien durch die Verwaltung reicht nicht aus. Falls es keine Papierunterlagen (mehr) gibt, muss Ihnen die Verwaltung zumindest Einsicht in die digitalisierten Unterlagen geben – und zwar auch im Büro der Verwaltung, an einem Computer.