Verbraucherstreitschlichtung wird eingeführt – auch für Sie als Wohnungseigentümer/in!
8.12.2016. Ab dem Frühling 2016 werden Verbraucher und Unternehmen unkomplizierte Konflikte miteinander schlichten lassen können, statt sofort vor Gericht zu ziehen. So schreibt es das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, das der Deutsche Bundestag am 3.12.2015 verabschiedet hat. Profitieren können davon auch Sie als Wohnungseigentümer/in und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Nicht umgesetzt hat der Gesetzgeber allerdings das Erfordernis, die Streitschlichtung auf alle für Sie relevanten Bereiche auszuweiten und praxistauglich zu regeln.