BGH: Was in der Teilungserklärung steht, gilt
18.8.2015 Sie möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Dann sollten Sie zunächst die Teilungserklärung genau studieren. Denn die Teilungserklärung ist das „Grundgesetz“ der WEG. Was in der Teilungserklärung steht, gilt. Die Miteigentümer können noch nach Jahren verlangen, dass die „zweckwidrige“ Nutzung des Sondereigentums unterbleibt, entschieden aktuell die Richter des Bundesgerichtshofs.