BGH: Was in der Teilungserklärung steht, gilt

18.8.2015 Sie möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Dann sollten Sie zunächst die Teilungserklärung genau studieren. Denn die Teilungserklärung ist das „Grundgesetz“ der WEG. Was in der Teilungserklärung steht, gilt. Die Miteigentümer können noch nach Jahren verlangen, dass die „zweckwidrige“ Nutzung des Sondereigentums unterbleibt, entschieden aktuell die Richter des Bundesgerichtshofs.

Studie: Geringe Brandrisiken bei Solaranlagen

17.8.2015 Meldungen wie „Solardächer sind brandgefährlich“ oder „Feuerwehr lässt Häuser mit Solardach abbrennen“ bereiten vielen Eigentümern, die ihren Strom mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugen, Sorgen. Doch die Angst ist unbegründet. Lesen Sie hierzu die Ergebnisse einer aktuellen Studie des TÜV Rheinland und des Fraunhofer ISE und beachten Sie auch unsere Tipps für Sie als Eigentümer.

Gartenbesitzer in der Pflicht: Teiche kindersicher machen

27.07.2015. Teiche – vom Minitümpel im Maurerkübel bis zum Schwimmteich – sind für viele Gartenbesitzer wichtige Gestaltungselemente. Doch für kleine Kinder sind die Teiche eine Gefahr, manchmal sogar eine tödliche. Wer einen Teich besitzt, sollte also vorbeugen. Denn für den Zustand ihres Grundstücks und die Sicherheit sind im Prinzip die Eigentümer verantwortlich. Mehr dazu lesen Sie in dieser Meldung.

Aktion zum Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz geht weiter

21.07.2015. Bis 9. Juli 2015 sollte die EU-Richtlinie sollte zur Verbraucher-Streitbeilegung in deutsches Recht gegossen werden. Doch Bundestag und Bundesrat haben das neue Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz (VSBG) vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet. Sie brauchen mehr Zeit, um eine praktikable Regelung  für die für Verbraucher weitgehend kostenfreie Schlichtung von Konflikten mit Unternehmen zu finden.

Länder-Justizministerkonferenz: Keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

15.7.2015 Hoffen Sie auf eine staatlich unterstützte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden, weil Ihr Haus in der Nähe eines Flusses in einer sogenannten Risikozone liegt und bisher keine Versicherung dieses Risiko absichern wollte? Dann haben Sie vergeblich gehofft. Denn eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche und andere Unwetterkatastrophen wird es in Deutschland nicht geben. Lesen Sie mehr unter …