Nachbarschaftshilfe gegen Langfinger

10.07.2015. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist 2014 erneut gestiegen – um fast zwei Prozent auf insgesamt 152.123 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche. Immerhin mehr als 41 Prozent der Einbrüche scheitertenan Sicherungseinrichtungen und an aufmerksamen Nachbarn. Tipps, wie Sie mit Hilfe Ihrer Nachbarn Einbrüche verhindern können, finden Sie in dieser Meldung.

Maklergebühren: Wer bestellt bezahlt

12.06.15. Für Maklergebühren gilt bei der Vermietung seit 1. Juni dieses Jahres das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet für Haus- und Wohnungseigentümer: Wenn sie einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, müssen sie die Maklergebühren – durchschnittlich zwei Monatsmieten – selbst zahlen. Die Zahlungspflicht darf nicht auf den neuen Mieter abgewälzt werden; entsprechende Vereinbarungen sind unwirksam.

Achtung: Verwalter nicht als Steuerberater nutzen!

12.06.2015. Bietet der Verwalter ihnen (bezahlte) Hilfe bei der Steuererklärung an, sollten Eigentümer skeptisch sein. Denn Hausverwalter dürfen für die Eigentümer keine Steuererklärungen erstellen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am 10. März 2015 (VII R 12/14). Tun sie es doch, gilt dies als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen. Die kann im Einzelfall durchaus auch Nachteile für die Steuerpflichtigen haben, warnt WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff.

Partys, Grillen & Co – Was ist erlaubt?

12.06.2015. Grillgeruch und Qualm vom Balkon des Nachbarn, laute Musik oder „Lärm“ von spielenden Kindern: Gerade im Sommer, wenn sich Menschen mehr draußen aufhalten oder Wohnungsfenster offenstehen, fühlen sich manche Eigentümer von den Nachbarn und Miteigentümern gestört. Was sie hinnehmen müssen, was nicht und wie sich Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden lassen, ist gut zu wissen.

Bau eines Gemeinschaftsgrills ist Modernisierung

12.06.2015. Für die einen gehört Grillen einfach zum Sommer, die anderen fühlen sich gestört, wenn’s auf dem Nachbarbalkon qualmt und nach Gebratenem duftet. Ein Grill im Außenbereich der WEG, den alle Hausbewohnerinnen und -bewohner nutzen dürfen, kann das Problem lösen. Der Bau eines Gemeinschaftsgrills gilt in der Regel als Modernisierung und kann von der Eigentümergemeinschaft mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Das bedeutet: Nach § 22 Abs.

28.000 Gerichtsverfahren lassen sich reduzieren – mit Hilfe des Verbraucher-Streitbeilegungsgesetzes (VSBG)

10.06.2015. Am Donnerstag, den 11.6.15, findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (das Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz – VSBG) statt. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) sieht noch Regelungsbedarf, um die Wohnungseigentümer angemessen zu berücksichtigen.

Keine Schlichtung für Wohnungseigentümer?

27.05.2015. Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die alternative Streitbeilegung (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum. Allerdings wird dieses neue Verbraucherrecht für Wohnungseigentümer im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf massiv eingegrenzt. Wohnen im Eigentum e.V. geht dagegen an und fordert zur Unterschriftenaktion auf: "Genug geklagt!"