Parkett statt Teppichboden

09.03.2015. Wohnungseigentümer dürfen Teppichböden in ihrer Wohnung durch Parkett ersetzen, entschied der Bundesgerichtshof am 27. Februar 2015 (V ZR 73/14). Das gilt auch dann, wenn beim Bau des Hauses Teppichböden als gehobene Ausstattung in allen Wohnungen vorgesehen und verbindlich waren.

Legionellenprüfung – Was Eigentümer beachten müssen

08.03.2015. Die seit dem 14. Dezember 2012 geltende novellierte Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass zentrale Warmwasseranlagen in Wohnhäusern regelmäßig auf Legionellen untersucht werden, wenn sie ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter haben oder das Volumen einer Rohrleitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle (Dusche oder Wasserhahn) mindestens drei Liter beträgt.

Neues Schulungsangebot: So prüfen Sie die Jahresabrechnung richtig!

Eintägige Schulung in Bonn für Verwaltungsbeiräte und interessierte Wohnungseigentümer

19.02.2015. Die jährliche Prüfung der Jahresabrechnung ist Pflicht für jeden Verwaltungsbeirat. Für neu einsteigende, aber auch für viele erfahrene Verwaltungsbeiräte ist diese Aufgabe eine Herausforderung, für die sie sich nur unzureichend vorbereitet und informiert fühlen.

 

BFH-Urteil: Eigentümer können Prüfung der Abwasserleitung von Steuer absetzen

11.02.2015. Haus- und Wohnungseigentümer müssen nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes den Zustand und die Funktion ihrer Abwasserleitungen überprüfen lassen. Ob und wie häufig sie diese Dichteprüfungen in Auftrag geben müssen, ist in den Bundesländern – teils sogar in den Kommunen – unterschiedlich geregelt. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sie die Kosten für die Abwasserleitungs-Dichteprüfung von der Einkommensteuer absetzen können.

Neue Wege zur Streitbeilegung für Wohnungseigentümer?

09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG soll für alle Wirtschaftsbereiche gelten, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum.

Neue Messgeräte: Zahlen für die Meldung?

09.02.2015. Seit 1. Januar müssen Immobilieneigentümer und WEGs  nach § 32 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG) neue und erneuerte Messgeräte bei der zuständigen Behörde melden, und zwar spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme. Wurde ein Gerät bei einem Messdienstleister angemietet, ist dieser eigentlich meldepflichtig. Doch einige Messdienstleister verlangen Gebühren, wenn sie Messgeräte ans Eichamt melden sollen.

Ohne Haftpflicht geht es nicht

02.02.2015. Glatte Fußwege, ein morscher Baum oder ein Leck im Öltank. Vor Unfällen ist niemand sicher. Doch Haftpflichtversicherungen schützen Haus- und Grundstückseigentümer vor den finanziellen Folgen. Die können gravierend sein: Eigentümer müssen dem Geschädigten im schlimmsten Fall Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und medizinische Behandlungen und eine lebenslange Rente zahlen.