Parkett statt Teppichboden
09.03.2015. Wohnungseigentümer dürfen Teppichböden in ihrer Wohnung durch Parkett ersetzen, entschied der Bundesgerichtshof am 27. Februar 2015 (V ZR 73/14). Das gilt auch dann, wenn beim Bau des Hauses Teppichböden als gehobene Ausstattung in allen Wohnungen vorgesehen und verbindlich waren.