Neue Wege zur Streitbeilegung für Wohnungseigentümer?

09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG soll für alle Wirtschaftsbereiche gelten, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum.

Neue Messgeräte: Zahlen für die Meldung?

09.02.2015. Seit 1. Januar müssen Immobilieneigentümer und WEGs  nach § 32 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG) neue und erneuerte Messgeräte bei der zuständigen Behörde melden, und zwar spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme. Wurde ein Gerät bei einem Messdienstleister angemietet, ist dieser eigentlich meldepflichtig. Doch einige Messdienstleister verlangen Gebühren, wenn sie Messgeräte ans Eichamt melden sollen.

Ohne Haftpflicht geht es nicht

02.02.2015. Glatte Fußwege, ein morscher Baum oder ein Leck im Öltank. Vor Unfällen ist niemand sicher. Doch Haftpflichtversicherungen schützen Haus- und Grundstückseigentümer vor den finanziellen Folgen. Die können gravierend sein: Eigentümer müssen dem Geschädigten im schlimmsten Fall Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und medizinische Behandlungen und eine lebenslange Rente zahlen.

Klau auf dem Bau: Unternehmer muss nach Abnahme zahlen

26.01.2015. Diebstähle auf Baustellen sind keine Seltenheit. Mit der Abnahme geht das Risiko in der Regel auf den neuen Hausbesitzer über. Das heißt: Kommt nach der Abnahme etwas abhanden oder treten andere von außen verursachte Schäden an dem neuen Gebäude ein, muss gewöhnlich der Erwerber des Hauses dafür aufkommen. Können sich Hauseigentümer davor schützen, gestohlenes Material ersetzen zu müssen?

WEG gegen GEMA: Keine Lizenzgebühren

26.01.2015. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen keine Lizenzgebühren an die GEMA zahlen, wenn sie Hörfunk- und Fernsehsendungen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen und mithilfe eines Kabelnetzes an die einzelnen Wohnungseigentümer weiterleiten, so das Urteil des Oberlandesgerichts München. Wann lohnt es sich für eine WEG, Einspruch gegen die GEMA-Forderungen zu erheben?