Neue Wege zur Streitbeilegung für Wohnungseigentümer?
09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG soll für alle Wirtschaftsbereiche gelten, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum.