Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht
30.11.2021. Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt am 01.12.2021 in Kraft. Vorhandene Messgeräte zur Verbrauchserfassung, die noch nicht fernauslesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Wo fernablesbare Geräte installiert sind, gilt für Gebäudeeigentümer*innen ab Januar 2022 eine neue Informationspflicht. Sie müssen ihre Mieter*innen monatlich über deren Energieverbrauch informieren.