Grundsteuerreform: Was Eigentümer*innen wissen müssen
29.03.2022. Die neue Grundsteuer wird zum ersten Mal am 01. Januar 2025 erhoben. Die meisten Bundesländer wenden für die Neuberechnung das sogenannte Bundesmodell an. Lesen Sie im Folgenden, welche Angaben Sie Ihrem Finanzamt hierfür ab 01. Juli 2022 machen müssen und was für die Übermittlung der Daten gilt.