Tipp: Bei baulichen Veränderungen namentlich abstimmen!
10.05.2022. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind Maßnahmen, die über die Erhaltung (Wartungen, Reparaturen) hinausgehen – zum Beispiel Heizungstausch, Fassadendämmung, Balkonanbau. Diese kann Ihre WEG mit einfacher Mehrheit beschließen, solange die Maßnahme Ihre Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend umgestaltet. Wer für die Maßnahme die Kosten tragen muss, ist nach dem neuen WEGesetz allerdings nicht ganz einfach zu beantworten. Lesen Sie hierzu unseren Tipp des Monats.