Tipp: Bei baulichen Veränderungen namentlich abstimmen!

10.05.2022. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind Maßnahmen, die über die Erhaltung (Wartungen, Reparaturen) hinausgehen – zum Beispiel Heizungstausch, Fassadendämmung, Balkonanbau. Diese kann Ihre WEG mit einfacher Mehrheit beschließen, solange die Maßnahme Ihre Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend umgestaltet. Wer für die Maßnahme die Kosten tragen muss, ist nach dem neuen WEGesetz allerdings nicht ganz einfach zu beantworten. Lesen Sie hierzu unseren Tipp des Monats.

Was tun bei Fehlern in der Jahresabrechnung?

09.05.2022. Die Jahresabrechnung zu prüfen, ist nicht nur Sache des Verwaltungsbeirats, sondern alle Eigentümer*innen müssen vor der Eigentümerversammlung und Beschlussfassung ihre Einzelabrechnungen prüfen und sollten möglichst darüber hinaus auch die Gesamtabrechnung und die Übersicht über die Abrechnungsergebnisse und Abrechnungsspitzen überprüfen. Gut wäre natürlich auch, wenn sie den Vermögensbericht checken. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie (einen) Fehler entdecken.

Wärmepumpe: Bei älteren Gebäuden genau hinsehen

09.05.2022. Nach den Plänen der Regierungskoalition soll bereits ab 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das könnte das Verbot von Gasheizungen bedeuten. Stattdessen werden Wärmepumpen als umweltfreundliche Alternative beworben. Welche Punkte Sie bedenken sollten, wenn Sie über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenken, lesen Sie im Folgenden.

Endlich: BGH bestätigt - WEGs sind Verbraucher

27.03.2015. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind Verbraucher. Das klärte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 25. März 2015 und bestätigt damit die Grundauffassung und den Auftrag von Wohnen im Eigentum (WiE). Der Verbraucherschutzverband setzt sich seit seiner Gründung vor elf Jahren für die Anerkennung und Verbesserung des Verbraucherschutzes für Wohnungseigentümer und WEGs ein. 

Corona-Sonderregelung: Endet die Verwalterbestellung automatisch?

07.04.2022. Die Neubestellung einer Verwaltung und ggf. auch Abberufung einer Verwaltung war für viele WEGs in der Corona-Pandemie nicht möglich, da keine Eigentümerversammlung stattfinden konnte oder keine einberufen wurde. Um zu verhindern, dass WEGs plötzlich ohne Verwalter dastanden und damit handlungsunfähig werden würden, wurde im März 2020 eine gesetzliche Sonderregelung eingeführt. Danach blieb die bisherige Verwaltung weiter im Amt. Diese Sonderregelung endet am 31.08.2022. Viele WEGs fragen sich jetzt: Was gilt ab dem 01.09.2022?

Können einzelne Eigentümer*innen die Abberufung der Verwaltung verlangen?

07.04.2022. Nach dem neuen WEGesetz können WEGs ihre Verwaltung jederzeit abberufen, auch ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss. In einem aktuellen Urteil hat der BGH nun die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen einzelne Wohnungseigentümer*innen gegenüber ihrer WEG einen Anspruch auf Abberufung der Verwaltung haben.

Verwalter-Zertifizierung: Rahmenplan mit Lernzielen liegt vor

07.04.2022. Wohnungseigentümer*innen, auch einzelne, in WEGs mit mehr als acht Sondereigentumsrechten haben ab Dezember 2022 bzw. Juni 2024 einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“. Die Details zur Zertifizierung regelt eine Verordnung, die WiE mehrfach kritisiert hat. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat nun einen Rahmenplan mit Lernzielen für die Prüfung veröffentlicht.

So können Verbraucher ihr persönliches Gas-Embargo verhängen!

06.04.2022. Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der Gräueltaten an Zivilisten fragen viele Verbraucher, was sie (noch) tun können und wie sie sich solidarisch zeigen können mit den Ukrainern. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stellt hier zusammen, wie ein persönliches Gas- oder Ölembargo gegen Russland verhängt werden kann.