15.11.23. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ihre Gelder auf speziellen WEG-Eigenkonten anlegen. Das ist wichtig, denn nur auf Eigenkonten – also Konten, deren Inhaberin die Wohnungseigentümergemeinschaft ist – sind die Gelder vor einer Pfändung und Insolvenz der Verwaltung geschützt. Doch für WEGs ist es nicht immer einfach, den passenden Anbieter zu finden. WEGs sollten zudem einige Punkte beachten, wenn sie ein solches Konto eröffnen. Orientierung bietet hier der neue Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto“ des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum.