Undichte Silikonfugen: Gebäudeversicherung muss nicht zahlen
01.03.2022. Die Gebäudeversicherung muss nicht für Wasserschäden aufkommen, die durch undichte Silikonfugen entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (20.10.2021, Az. IV ZR 236/20). Lesen Sie die wichtigsten Informationen zu dem Urteil, ergänzt um Hinweise von WiE.