Wohnungskauf: Erhaltungsrücklage kann Grunderwerbsteuer nicht mindern

10.06.2021. Wer eine Sondereigentumseinheit  kauft, erwirbt damit Sondereigentum und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Der Bundesfinanzhof musste klären, ob beim Kauf die Erhaltungsrücklage die Höhe der Grunderwerbsteuer mindern kann. Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zu der Entscheidung sowie Tipps, worauf Sie beim Wohnungskauf achten sollten.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz jetzt auch für Wohnungseigentümer

01.06.2021. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Mio. Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Spätestens zu den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen müssen sich die Eigentümer mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Zeitnah und druckfrisch legt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt einen Verbraucherratgeber vor.

Barrierearm ist nicht gleich barrierefrei

20.05.2021. Neubau-Wohnungen werden häufig als altersgerecht, barrierearm oder barrierefrei beworben. Legen Käufer Wert auf eine barrierefreie Wohnung, sollten sie unbedingt prüfen, was konkret im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung damit gemeint und vertraglich vereinbart ist, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Für Altbauwohnungen bietet das neue WEGesetz neue Möglichkeiten zur baulichen Veränderung.

BGH: Klagebefugnis einzelner Eigentümer*innen gilt weiterhin

18.05.2021. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz dürfen Wohnungseigentümer*innen gemeinschaftsbezogene Ansprüche nur noch gemeinsam, also durch den Verband WEG, geltend machen. Einzelne Wohnungseigentümer*innen dürfen dies nach der neuen Rechtslage nicht mehr. Der BGH hat nun entschieden, was das für Gerichtsverfahren bedeutet, die bereits vor dem 01.12.2020 begonnen haben.

Gartenfläche und Stellplätze können Sondereigentum werden

14.05.2024. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz dürfen in Eigentumswohnungsanlagen jetzt auch außerhalb der Gebäude liegende Teile des Grundstücks zu Sondereigentum erklärt werden, also Terrassen, Gartenflächen oder Stellplätze. Vor der WEGesetz-Reform konnte Sondereigentum nur an Räumen innerhalb eines Gebäudes entstehen. Lesen Sie Näheres hierzu.

Ratgeber "Das Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen"

06.05.2021. Die Veröffentlichung des Ratgebers „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen“ rückt näher. Geplantes Erscheinungsdatum ist die erste Juniwoche. Sie können den Ratgeber jetzt zum Subskriptionspreis (Mitglieder) oder zum regulären Preis bestellen. Der druckfrische Ratgeber wird Ihnen dann sofort nach Erscheinen zugeschickt.

Kein Alleingang – Fenster gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft

21.04.2021. Im Frühjahr oder Sommer sollten Wohnungseigentümer ihre Fenster überprüfen. Denn wenn sie beschädigt sind, kann in der kalten Jahreszeit viel Wärme verlorengehen. Werden Reparaturen, Sanierungen oder gar ein Austausch nötig, dürfen Eigentümer dies aber nicht im Alleingang durchführen lassen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen.