KfW-Heizungsförderung für WEGs startet

27.05.2024. Das novellierte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schreibt schrittweise den Einbau klimafreundlicher Heizungen vor. Der Einbau einer neuen Heizung bzw. der Umstieg auf neue Heiztechnologien wird vom Bund gefördert. Wer einen solchen Antrag auf Förderung stellen möchte, muss sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Ab 28. Mai sind nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern berechtigt, Förderanträge zu stellen.

4 Irrlichter, denen Käufer von Eigentumswohnungen besser nicht folgen sollten

21.05.2024. Fehleinschätzungen der Vorteile von Eigentumswohnungen führen häufig zu bösem Erwachen nach dem Kauf. Das hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bei der Beratung Hunderter von Mitgliedern festgestellt, die von den rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Investition gestresst oder sogar überfordert sind.

„Kurze Kommunikationswege und Transparenz sind von großem Vorteil bei der Selbstverwaltung“

13.05.2024. Die WEG von WiE-Mitglied Jasmin F.  in Stuttgart verwaltet sich seit 2018 selbst. Das klappt sehr gut. An der Selbstverwaltung schätzt sie vor allem die kurzen Kommunikations- und Entscheidungswege. Mit der vorherigen Verwaltung war die WEG nicht zufrieden, es wurden sogar WEG-Gelder veruntreut. Diese Erfahrung hat die WEG geprägt und zur Selbstverwaltung motiviert.

Wissenswertes rund um Sondernutzungsrechte

10.05.2024. In der Regel werden Sondernutzungsrechte, zum Beispiel für Kellerräume, Dachbereiche, Gartenanteile oder Stellplätze, bereits bei der Teilung des Grundstücks eingeräumt, indem sie in die Teilungserklärung aufgenommen werden. Doch was ist eigentlich unter einem Sondernutzungsrecht zu verstehen und was gibt es für WEGs zu beachten, wenn ein Sondernutzungsrecht erst später eingeräumt werden soll? WiE hat wichtige Informationen hierzu zusammengestellt.

Mitgliedsfrage: "Wer muss die Kosten für die Gartenpflege tragen?"

10.05.2024. In der WEG von WiE-Mitglied Hildegard S. gibt es für die Erdgeschosswohnungen Sondernutzungsrechte an Teilen der gemeinschaftlichen Grünfläche. Die Kosten für die Gartenpflegearbeiten werden auf alle Eigentümer*innen verteilt, obwohl die Gemeinschaftsordnung etwas anderes vorsieht. Ist das richtig? Lesen Sie den Erfahrungsbericht des Mitglieds und die Einordnung von WiE.

Erhaltungsmaßnahmen: Kosten können auf einzelne Eigentümer*innen verteilt werden

13.05.2024. Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), bei Erhaltungsmaßnahmen vom gesetzlichen oder vereinbarten Verteilungsschlüssel abzuweichen und eine andere Kostenregelung zu beschließen. Das sorgt immer wieder für Streit. Nun hat der Bundesgerichtshof über zwei Fälle entschieden. Demnach dürfen WEGs beschließen, Kosten auf nur diejenigen Eigentümer*innen zu verteilen, die von der Erhaltungsmaßnahme einen Nutzen haben. Der Beschluss muss aber nicht regeln, ob diese Kostenverteilung auch für künftige vergleichbare Fälle gelten soll.

Unsichere Anlage von WEG-Rücklagen – so holen Wohnungseigentümer ihr Geld zurück

07.05.2024. Mehrere Medien berichten, dass einige Verwaltungen der Consigma-Gruppe Erhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ohne deren Wissen und Zustimmung für mehrere Jahre in festgeschriebene Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben. Ein solches Vorgehen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, betont der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) und gibt Tipps, was Wohnungseigentümer*innen jetzt tun sollten, um zu klären, ob sie betroffen sind und wie die Gelder zurückgeholt werden können.

Gebäudeenergiegesetz: Welche Pflichten Wohnungseigentümer*innen bis Jahresende erfüllen müssen

02.05.2024. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen bis zum 31.12. 2024 ein Verfahren zur Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen einzuleiten. Diese Maßnahme dient der frühzeitigen Vorbereitung auf mögliche spätere Heizungstausche. WiE informiert, wie WEGs dieser Pflicht nachkommen und welche Informationen sie hierfür zusammenstellen müssen. Da Etagenheizungen üblicherweise im Sondereigentum stehen – also den Wohnungseigentümer*innen selbst gehören, sind auch sie verpflichtet an der Bestandsaufnahme in ihrer WEG mitzuwirken.