KfW-Heizungsförderung für WEGs startet
27.05.2024. Das novellierte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schreibt schrittweise den Einbau klimafreundlicher Heizungen vor. Der Einbau einer neuen Heizung bzw. der Umstieg auf neue Heiztechnologien wird vom Bund gefördert. Wer einen solchen Antrag auf Förderung stellen möchte, muss sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Ab 28. Mai sind nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern berechtigt, Förderanträge zu stellen.