Internet-Bewertungen mit wahren Tatsachen und Namen sind erlaubt
25.8.2016. Ein Mieter darf im Internet wahre Tatsachen über seinen Vermieter verbreiten und dabei auch dessen Namen nennen. Solche Äußerungen sind als Meinungsfreiheit geschützt, hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Verbreitung der Wahrheit den für die Person zu befürchtenden Schaden überwiegt. Lesen Sie mehr dazu.