BGH: Streit über Verwalterentlastung ist 1.000 Euro wert
10.6.2016. Ist ein Beschluss Ihrer Eigentümerversammlung aus Ihrer Sicht rechtswidrig, können Sie ihn binnen eines Monats anfechten. Bis vor den BGH zog jüngst ein Eigentümer, der einen Fehler in der Jahresabrechnung monierte und somit weder den Beschluss über diese noch den über die Entlastung des Verwalters hinnehmen wollte. Der von ihm festgestellte Fehler sollte ihn 244 Euro kosten, und zudem sah er sein Vertrauen in den Verwalter erschüttert.