BGH Urteil: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind ohne Beschluss unzulässig
17.03.2023 Der BGH hat entschieden, dass bauliche Veränderungen ohne Beschluss auch dann unzulässig sind, wenn ein Anspruch auf den Beschluss besteht. Die Reihenfolge „erst Beschluss, dann bauen“ ist zwingend einzuhalten. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die höchstrichterliche Bestätigung des „Beschlusszwangs“.