BGH Urteil: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind ohne Beschluss unzulässig

17.03.2023 Der BGH hat entschieden, dass bauliche Veränderungen ohne Beschluss auch dann unzulässig sind, wenn ein Anspruch auf den Beschluss besteht. Die Reihenfolge „erst Beschluss, dann bauen“ ist zwingend einzuhalten. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die höchstrichterliche Bestätigung des „Beschlusszwangs“.

Quiz-Frage: Was ist der Unterscheid zwischen Allstimmigkeit und Einstimmigkeit?

13.03.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen Allstimmigkeit und Einstimmigkeit?. Die Antwort lesen Sie im Folgenden.

Mitgliedsbericht: „Augen auf beim Betreuten Wohnen“

09.03.2023. WiE-Mitglied Karin S. ist Eigentümerin einer Wohnung in einer Seniorenresidenz. Alle Bewohner müssen laut Teilungserklärung einen Betreuungsvertrag mit dem dort ansässigen Senioren-Service abschließen. Diesen überlegt sie nun zum Ende der Mindestlaufzeit von zwei Jahren zu kündigen, da sie die Leistungen nicht nutzt und diese auch als zu kostenintensiv empfindet. Lesen Sie wichtige Hinweise von WiE am Ende, was Sie beim Konzept „Betreutes Wohnen“ beachten sollten.

Nießbrauch: Bei Eigentumswohnung Aufteilung der Kosten beachten

09.03.2023. Die meisten Menschen möchten in ihrer eigenen Immobilie alt werden, sich jedoch im Alter nicht mehr selbst um das Haus oder die Wohnung kümmern müssen. Eine mögliche Lösung: Die Verantwortung abgeben und die Immobilie an die Kinder verschenken und mit dem Nießbrauchrecht weiterhin darin wohnen bleiben. Lesen Sie, was dabei zu beachten ist, insbesondere in Bezug auf Eigentumswohnungen.