Selbstverwaltung – eine Option für kleine WEGs?

25.03.2015. Es geht auch ohne! Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) überlegen, ob sie auf einen professionellen Verwalter verzichten und ihre WEG selbst verwalten sollen. Einige haben schlechte Erfahrungen mit einem Verwalter gemacht, andere finden keinen geeigneten professionellen Verwalter, möchten Kosten sparen oder einfach ihre Angelegenheiten selbst regeln.

Neuer Ratgeber „Die Prüfung der Jahresabrechnung"

Im Mai 2015 ist die komplett überarbeitete zweite Auflage des Ratgebers „Die Prüfung der Jahresabrechnung. Ein Leitfaden für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer" erschienen. Im neuen Ratgeber werden die Grundlagen und Bausteine einer Jahresabrechnung erläutert. Es wird aufgezeigt, wie eine Abrechnungsprüfung von der Belegprüfung bis zur Vermögensaufstellung durchgeführt werden kann. Ein Muster-Prüfprotokoll wird vorgestellt ...

Erfolg: Gebühren der Hausbank München sind Thema bei Verwalter-Bewerbungen

11.03.2015. Im Oktober vergangenen Jahres haben wir über die hohen Bank-Service-Gebühren der Hausbank München berichtet. Einige Verwalter nutzten das Verwaltungsprogramm der Hausbank, das mehr bietet als die üblichen Zahlungsverkehrsdienstleistungen von Banken, und liessen (oder lassen?) sich dieses von den WEGs bezahlen.

Parkett statt Teppichboden

09.03.2015. Wohnungseigentümer dürfen Teppichböden in ihrer Wohnung durch Parkett ersetzen, entschied der Bundesgerichtshof am 27. Februar 2015 (V ZR 73/14). Das gilt auch dann, wenn beim Bau des Hauses Teppichböden als gehobene Ausstattung in allen Wohnungen vorgesehen und verbindlich waren.

Legionellenprüfung – Was Eigentümer beachten müssen

08.03.2015. Die seit dem 14. Dezember 2012 geltende novellierte Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass zentrale Warmwasseranlagen in Wohnhäusern regelmäßig auf Legionellen untersucht werden, wenn sie ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter haben oder das Volumen einer Rohrleitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle (Dusche oder Wasserhahn) mindestens drei Liter beträgt.

Neues Schulungsangebot: So prüfen Sie die Jahresabrechnung richtig!

Eintägige Schulung in Bonn für Verwaltungsbeiräte und interessierte Wohnungseigentümer

19.02.2015. Die jährliche Prüfung der Jahresabrechnung ist Pflicht für jeden Verwaltungsbeirat. Für neu einsteigende, aber auch für viele erfahrene Verwaltungsbeiräte ist diese Aufgabe eine Herausforderung, für die sie sich nur unzureichend vorbereitet und informiert fühlen.

 

BFH-Urteil: Eigentümer können Prüfung der Abwasserleitung von Steuer absetzen

11.02.2015. Haus- und Wohnungseigentümer müssen nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes den Zustand und die Funktion ihrer Abwasserleitungen überprüfen lassen. Ob und wie häufig sie diese Dichteprüfungen in Auftrag geben müssen, ist in den Bundesländern – teils sogar in den Kommunen – unterschiedlich geregelt. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sie die Kosten für die Abwasserleitungs-Dichteprüfung von der Einkommensteuer absetzen können.