Nachgefragt: Kapitalertragsteuer für Instandhaltungsrücklage
10.10.2010
Kapitalerträge werden seit 2009 pauschal mit 25% besteuert. Da eine Zinsfreistellung für Wohnungseigentümergemeinschaften nicht möglich ist, behält die Bank bei Zinseinnahmen auf Instandhaltungsrücklagen automatisch Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Die einzelnen Eigentümer können die Abzüge jedoch in ihrer Steuererklärung (Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend machen und zurück erhalten.