Kostenverteilungsschlüssel jahrelang falsch: die Konsequenzen

Auch wenn der Kostenverteilungsschlüssel einer Wohnungseigentumsanlage unwirksam ist, müssen nicht nachträglich alle Jahresabrechnungen, die auf ihm beruhen, geändert und die Zahlungen angepasst werden. Andererseits wird der Verteilungsschlüssel auch nicht durch jährliche Wiederholung wirksam. Was im einzelnen gilt, ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Lüneburg (9 S 30/11).

Legionellenuntersuchung: Trinkwasserverordnung entschärft

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung kommt aus Berlin eine teilweise Entwarnung. Wer sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen muss, braucht das nur alle drei Jahre zu tun und nicht jährlich. Außerdem muss die erste Untersuchung nicht schon bis 31. Oktober 2012 durchgeführt sein, sondern erst am 31. Dezember 2013. Das ergibt sich aus der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung, mit deren Verkündung demnächst zu rechnen ist.

Grundsteuer sparen? - Aktuelle Infos zum Jahresende

22.11.2012  wohnen im eigentum hatte im Dezember 2011 empfohlen, durch einen kurzen Brief die Aufhebung des Einheitswertes bei dem Finanzamt zu beantragen, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Das sollte die Chance auf Rückzahlung der Grundsteuer für 2011 wahren. Diese ergibt sich aus einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (2 BvR 287/11). wohnen im eigentum hatte Rechtzeitig vor Jahresende 2012 aktuelle Informationen zum Thema versprochen.

Verwalterauswahl: Die Bonität zählt, nicht die Rechtsform

10.10.2012 Es widerspricht nicht zwangsläufig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Wohnungseigentümer eine Verwaltung mit der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft bestellen, obwohl diese Mini-GmbH nur einen Euro Mindestkapital hat. Allerdings müssen die Eigentümer die Bonität der Verwaltung prüfen. Bei der Auswahl des Verwaltung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Eigentümern in einem neuen Urteil große Freiheit zugebilligt, aber auch gesagt, was sie beachten müssen, damit ihr Beschluss nicht anfechtbar ist (V ZR 190/11).