Winterdienst: Vorsicht – juristisches Glatteis
30.11.2012 Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter für rutschsichere Wege sorgen, sonst drohen Bußgeld und Schadensersatz. Auch wenn sie Dienstleister oder Mieter damit beauftragen, sind sie nicht von jeder Verantwortung frei. Doch ihre Haftung ist nicht grenzenlos. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. erklärt die Regeln.