Minderheitenschutz unantastbar
Am Minderheitenschutz des Wohnungseigentumsgesetzes führt kein Weg vorbei. Danach brauchen manche Entscheidungen eine Dreiviertelmehrheit. Das ist auch durch Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht auszuhebeln, hat das Landgericht Köln entschieden.