Wieder Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude
08.01.2023. Zum 01.01.2023 ist der zweite Teil der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Eine der Änderungen: Biomasseheizungen müssen nun mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten. Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Änderungen.