Plötzlich ein neuer Verwalter? Gilt der Verwaltervertrag dann weiter?
Es kommt immer wieder vor, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft - vielleicht ganz beiläufig – erfährt, die Verwaltungsfirma habe jetzt einen etwas anderen Namen, aber sonst ändere sich nichts, vor allem laufe der WEG Verwaltervertrag weiter. Dann fragt sich, ob die Eigentümer sich das bieten lassen müssen.