Zufrieden mit Ihrem Verwalter? Machen Sie mit bei der bundesweiten Befragung

Gemeinsame Aktion von wohnen im eigentum e.V. und ZUHAUSE WOHNEN

11.10.2010

Verspätete Abrechnungen, mangelhafte Buchführung oder schleppende Beseitigung von Baumängeln – viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben Ärger mit ihrem Verwalter. Kein Wunder: Eine bestimmte Ausbildung ist für den Beruf nicht vorgeschrieben; nicht wenigen Verwaltern fehlt daher die nötige technische, rechtliche und kaufmännische Sachkunde für die verantwortungsvolle Tätigkeit.

Modernisierungstipp: Es werde Licht

Instandhaltung, Modernisierung oder bauliche Veränderung?

10.11.2010

In der dunklen Jahreszeit ist gutes Licht im und ums Haus besonders wichtig: Die richtige Beleuchtung hilft, Unfälle zu vermeiden und erhöht das Gefühl der Sicherheit. Ob Wohnungseigentümer neue oder bessere Leuchten im Gemeinschaftseigentum mit einfacher oder doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen können oder ob alle Miteigentümer zustimmen müssen, hängt von der geplanten Maßnahme und von der Ausgangssituation ab. 

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Gemeinsame Aktion von wohnen im eigentum e.V. und ZUHAUSE WOHNEN

11.10.2010

Verspätete Abrechnungen, mangelhafte Buchführung oder schleppende Beseitigung von Baumängeln – viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben Ärger mit ihrem Verwalter. Kein Wunder: Eine bestimmte Ausbildung ist für den Beruf nicht vorgeschrieben; nicht wenigen Verwaltern fehlt daher die nötige technische, rechtliche und kaufmännische Sachkunde für die verantwortungsvolle Tätigkeit.

Freie Architektenwahl beim Grundstückskauf für Baukunden

Kopplungsverbot ist zulässig

11.10.2010

Wer ein Architektenhaus bauen will, muss sich keinen bestimmten Architekten oder Ingenieur aufzwingen lassen, um das Grundstück seiner Wahl zu erwerben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli diesen Jahres (VII ZR 144/09). Das so genannte Kopplungsverbot ist, so das Urteil der BGH-Richter, mit dem Grundgesetz vereinbar und damit zulässig.

Nachgefragt: Kapitalertragsteuer für Instandhaltungsrücklage

10.10.2010

Kapitalerträge werden seit 2009 pauschal mit 25% besteuert. Da eine Zinsfreistellung für Wohnungseigentümergemeinschaften nicht möglich ist, behält die Bank bei Zinseinnahmen auf Instandhaltungsrücklagen automatisch Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Die einzelnen Eigentümer können die Abzüge jedoch in ihrer Steuererklärung (Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend machen und zurück erhalten.