WEGs: Hausgeldrückstände rechtzeitig einfordern
Untätigen Verwalter abmahnen / Musterbrief zum Download
08.02.2011
Bleiben einzelne Eigentümer das Hausgeld schuldig, hat die Eigentümergemeinschaft keine Wahl: Sie muss gegen die säumigen Miteigentümer vorgehen. Denn nur wenn die Einnahmen regelmäßig fließen, bleibt die Gemeinschaft handlungs- und zahlungsfähig.