BGH präzisiert Anforderungen an Beschlussanfechtung
27.02.2009
Bei einer WEG-Beschlussanfechtung müssen alle Gründe innerhalb von zwei Monaten schriftlich vorgebracht werden. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) berichtet Haufe.
27.02.2009
Bei einer WEG-Beschlussanfechtung müssen alle Gründe innerhalb von zwei Monaten schriftlich vorgebracht werden. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) berichtet Haufe.
Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP
30.01.2009
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verfolgten Ziele erreicht worden seien. Dabei liegen der Regierung laut eigenen Angaben zu so entscheidenden Bereichen wie zur Modernisierungstätigkeit gar keine Daten vor, kritisiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.
Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP
30.01.2009
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verfolgten Ziele erreicht worden seien. Dabei liegen der Regierung laut eigenen Angaben zu so entscheidenden Bereichen wie zur Modernisierungstätigkeit gar keine Daten vor, kritisiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.
Viel Verwirrung um Regelung im neuen Wohnungseigentumsgesetz
29.01.2009
Will ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung durchsetzen, beispielsweise seinen Balkon verglasen, braucht er seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes dafür nicht mehr zwingend das OK aller betroffenen Miteigentümer. Anlässlich einiger missverständlicher Darstellungen in den Medien weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum darauf hin, dass die Gemeinschaft die Maßnahme jetzt auch mit Mehrheit beschließen kann.
07.01.2009
Die KfW hat ihre Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren ausgeweitet und dabei auch eine wichtige Forderung des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum erfüllt. So unterstützt die KfW ab sofort auch Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster oder den Einbau eines Brennwertkessels. Mit höchstens 2.500 Euro ist der Motivationsanreiz durch die Zuschüsse jedoch noch zu gering, kritisiert der Verein.
Der BGH stärkt die Rechte privater Bauherren / Verbraucher sollten in Zukunft mehr verhandeln
11.08.2008
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Gerichte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) auf ihre einzelnen Klauseln hin überprüfen müssen, wenn sie in Verträgen mit privaten Bauherren verwendet werden. wohnen im eigentum e.V. erläutert, was dieses Urteil in der Praxis bedeutet.
Das Ende Juni verabschiedete Forderungssicherungsgesetz enthält auch für Verbraucher relevanteRegelungen / Zentraler Kritikpunkt des Vereins wohnen im eigentum e.V. wurde berücksichtigt
22.07.2008