Bundesregierung wertet WEG-Novelle als Erfolg

Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP

30.01.2009

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verfolgten Ziele erreicht worden seien. Dabei liegen der Regierung laut eigenen Angaben zu so entscheidenden Bereichen wie zur Modernisierungstätigkeit gar keine Daten vor, kritisiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.  

Bundesregierung wertet WEG-Novelle als Erfolg

Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP

30.01.2009

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verfolgten Ziele erreicht worden seien. Dabei liegen der Regierung laut eigenen Angaben zu so entscheidenden Bereichen wie zur Modernisierungstätigkeit gar keine Daten vor, kritisiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.  

Einer baulichen Veränderung müssen nicht immer alle Eigentümer zustimmen

Viel Verwirrung um Regelung im neuen Wohnungseigentumsgesetz

29.01.2009

Will ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung durchsetzen, beispielsweise seinen Balkon verglasen, braucht er seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes dafür nicht mehr zwingend das OK aller betroffenen Miteigentümer. Anlässlich einiger missverständlicher Darstellungen in den Medien weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum darauf hin, dass die Gemeinschaft die Maßnahme jetzt auch mit Mehrheit beschließen kann.

KfW vergibt ab sofort auch für Einzelmaßnahmen Zuschüsse

 

07.01.2009

Die KfW hat ihre Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren ausgeweitet und dabei auch eine wichtige Forderung des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum erfüllt. So unterstützt die KfW ab sofort auch Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster oder den Einbau eines Brennwertkessels.  Mit höchstens 2.500 Euro ist der Motivationsanreiz durch die Zuschüsse jedoch noch zu gering, kritisiert der Verein.

Klauseln in Bauverträgen kommen auf den Prüfstand

Der BGH stärkt die Rechte privater Bauherren / Verbraucher sollten in Zukunft mehr verhandeln 

11.08.2008

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Gerichte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) auf ihre einzelnen Klauseln hin überprüfen müssen, wenn sie in Verträgen mit privaten Bauherren verwendet werden. wohnen im eigentum e.V. erläutert, was dieses Urteil in der Praxis bedeutet.