Bei Beschlussanfechtung unbedingt Begründungsfrist einhalten!
Wichtiges BGH-Urteil für Wohnungseigentümer
04.06.2009
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen jeder Eigentümer, der einen Beschluss anfechten will, die Begründungsfrist selbst einhalten muss.
In dem Urteil (Az: V ZR 196/08) entschieden die Richter, dass es nicht ausreiche, wenn andere die Frist einhalten.