BGH-Urteil zu Reservierungsgebühr von Maklern: Stärkung des Verbraucherschutzes
27.04.2023. Immobilienmakler dürfen von Kaufinteressenten in vorformulierten Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Reservierungsgebühr verlangen, wenn diese beim Nicht-Zustandekommen des Geschäfts nicht zurückgezahlt wird. Das gilt auch dann, wenn die Gebühr nicht direkt im Maklervertrag steht, sondern separat vereinbart wird. Das hat vor kurzem der Bundesgerichtshof entschieden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das Urteil und sieht in ihm eine Stärkung des Verbraucherschutzes.