Ferienzeit: Eigentümer:innen dürfen Wohnungen grundsätzlich an Urlaubsgäste vermieten
14.07.2026. Mit Beginn der Sommerferien überlegt so manche Wohnungseigentümer:in, ihre Wohnung zeitweise an Feriengäste zu vermieten – insbesondere in Lagen, in denen lukrative Mieteinnahmen zu erwarten sind. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) weist darauf hin, dass die kurzzeitige Vermietung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung grundsätzlich zulässig ist, allerdings sind Vorgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der kommunalen Behörden zu beachten.