BGH: Keine generelle Verpflichtung zum Einholen von Vergleichsangeboten
02.04.2026. Vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht grundsätzlich keine Pflicht, drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese wichtige Klarstellung bringt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.