18.04.2023. Als Wohnungseigentümer*innen entscheiden Sie gemeinsam in der Eigentümerversammlung über die Belange Ihrer WEG, indem Sie Beschlüsse fassen. Mit einem Vorratsbeschluss kann Ihre WEG Dinge vorsorglich für die Zukunft regeln. Lesen Sie, wann dies sinnvoll sein kann.
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18.04.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Beschluss und einer Vereinbarung? Die Antwort lesen Sie im Folgenden.
17.03.2023 Der BGH hat entschieden, dass bauliche Veränderungen ohne Beschluss auch dann unzulässig sind, wenn ein Anspruch auf den Beschluss besteht. Die Reihenfolge „erst Beschluss, dann bauen“ ist zwingend einzuhalten. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die höchstrichterliche Bestätigung des „Beschlusszwangs“.
13.03.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen Allstimmigkeit und Einstimmigkeit?. Die Antwort lesen Sie im Folgenden.
09.03.2023. WiE-Mitglied Karin S. ist Eigentümerin einer Wohnung in einer Seniorenresidenz. Alle Bewohner müssen laut Teilungserklärung einen Betreuungsvertrag mit dem dort ansässigen Senioren-Service abschließen. Diesen überlegt sie nun zum Ende der Mindestlaufzeit von zwei Jahren zu kündigen, da sie die Leistungen nicht nutzt und diese auch als zu kostenintensiv empfindet. Lesen Sie wichtige Hinweise von WiE am Ende, was Sie beim Konzept „Betreutes Wohnen“ beachten sollten.
09.03.2023. Die meisten Menschen möchten in ihrer eigenen Immobilie alt werden, sich jedoch im Alter nicht mehr selbst um das Haus oder die Wohnung kümmern müssen. Eine mögliche Lösung: Die Verantwortung abgeben und die Immobilie an die Kinder verschenken und mit dem Nießbrauchrecht weiterhin darin wohnen bleiben. Lesen Sie, was dabei zu beachten ist, insbesondere in Bezug auf Eigentumswohnungen.
14.02.2023. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von WiE-Mitglied Dieter Z. hat sich bis vor kurzem selbst verwaltet. Im Erfahrungsbericht schildet er, mit welchen Herausforderungen das verbunden war und warum die Selbstverwaltung für seine WEG im Endergebnis nicht funktioniert hat.
13.02.2023. Eine externe Verwaltung zu beauftragen, ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kein Muss. WiE-Rechtsreferent Michael Nack erläutert im Interview, wann eine Selbstverwaltung sinnvoll ist und welche Möglichkeiten WEGs haben, diese zu organisieren.
13.02.2023. Wohnungseigentümerin Birgit H. verwaltet ihre WEG, die vier Wohnungen umfasst, ehrenamtlich. Sie schätzt daran vor allem, dass Entscheidungen schnell getroffen werden können.
12.02.2023. Die WEG von WiE-Mitglied Sabine A. hat sich gegen die Selbstverwaltung entschieden und ist mit der Arbeit ihrer Verwalterin sehr zufrieden. Um die meisten Reparaturen kümmern sich die Eigentümer*innen allerdings selbst. Ein sogenanntes Mischmodell, das in ihrer WEG gut funktioniert.
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