Verbraucherinfos

08.08.2022. Die Bundesregierung hat die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) kurzfristig reformiert. Damit möglichst viele Menschen von dem Förderprogramm profitieren, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduziert. Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Neu ist hingegen ein Bonus für den Austausch von Gasheizungen sowie für den Einbau von Wärmepumpen. Die Änderungen treten bereits am 15.08. in Kraft. Anträge nach den alten Bestimmungen können Sie noch bis einschließlich 14.08.2022 stellen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen.

04.08.2022. Gibt es in Ihrem Gebäude fernablesbare Messgeräte zur Erfassung der Heizenergie, müssen Sie seit 01.01. monatlich von Ihrem Energiedienstleister über Ihren Verbrauch informiert werden. WiE informiert, welche Geräte als „fernablesbar“ gelten und was vermietende Eigentümer*innen tun sollten, wenn sie diese Informationen nicht erhalten und deshalb nicht an ihre Mieter*innen weitergeben können.

25.07.2022. Die Corona-Sonderregelung, dass Verwaltungen von WEGs im Amt bleiben, auch wenn ihre Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist abgelaufen ist, endet mit dem 31.08.2022. Mit dieser Verordnung sollte verhindert werden, dass WEGs während der Pandemie-Zeit ohne Verwaltung dastehen und handlungsunfähig sind. WiE empfiehlt jetzt vorsorglich die Wieder- oder Neubestellung der Verwaltung, wenn der Bestellungsbeschluss bzw. der Verwaltervertrag nicht mehr gilt.

13.07.2022. Sommer, Sonne, Sonnenschein - im Hochsommer können heiße Tage zur körperlichen Belastung werden. Um sich in den eigenen vier Wänden davor zu schützen, können Wohnungseigentümer Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz ergreifen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, welche Möglichkeiten es gibt und was Wohnungseigentümer dabei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen, nämlich dann, wenn das Gemeinschaftseigentum davon betroffen ist.