BGH: Kein Anspruch auf Gewinnerzielung mit Untervermietung
18.02.2026. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Vermieter:innen gestärkt: Mieter:innen haben demnach zwar einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Eine Gewinnerzielung der Mieter:in durch die Untervermietung des Wohnraums ist hiervon aber nicht umfasst.