Ende der Corona-Sonderregelung für WEGs am 31.8.22 – wie weiter mit der WEG-Verwaltung?
25.07.2022. Die Corona-Sonderregelung, dass Verwaltungen von WEGs im Amt bleiben, auch wenn ihre Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist abgelaufen ist, endet mit dem 31.08.2022. Mit dieser Verordnung sollte verhindert werden, dass WEGs während der Pandemie-Zeit ohne Verwaltung dastehen und handlungsunfähig sind. WiE empfiehlt jetzt vorsorglich die Wieder- oder Neubestellung der Verwaltung, wenn der Bestellungsbeschluss bzw. der Verwaltervertrag nicht mehr gilt.